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Suchergebnis Urteilssuche (5191 - 5200 von 7938)

  1. 3 A 1109/93 - besatzungsrechtliche Grundlage; besatzungshoheitliche Grundlage; Barber-Lyaschenko Abkommen; Gebietszuordnung; Ländergrenzverschiebung
    Leitsatz: § 1 Abs. 8 Buchst. a) VermG findet auch Anwendung auf Enteignungen in dem Gebiet, das durch das sog. Barber-Lyaschenko Abkommen aus der britischen Besatzungszone der sowjetischen Besatzungszone zugeordnet wurde. Ob das Barber-Lyaschenko-Abkommen staatsgebietsrechtlich zu einer Ländergrenzverschiebung führte, braucht im Hinblick auf die Regelungsweite des § 1 Abs. 8 Buchst. a) VermG nicht entschieden zu werden.
    VG Schwerin
    19.10.1995
  2. 4 K 27/94. We - Zwangslage; Ausreiseverkauf; Erwerbsvorgang
    Leitsatz: Ein "Zunutzemachen" der von staatlicher Seite herbeigeführten Zwangslage kann in Ausreisefällen auch darin bestehen, daß der Erwerbsvorgang über die Kontakte bei staatlichen Stellen abgewickelt wird, ohne daß sich die Erwerber - wie bei einem freihändigen Verkauf, um den es sich dem Anschein nach handeln sollte, an sich üblich - mit den Verkäufern über den Verkauf auseinandersetzen müssen.
    VG Weimar
    06.12.1994
  3. 5 K 224/92 Me - Verein; Rechtsnachfolger; Berechtigter; Funktionsnachfolger
    Leitsatz: Ein neu gegründeter eingetragener Verein ist auch dann nicht Rechtsnachfolger eines Berechtigten, wenn er Funktionsnachfolger ist.
    VG Meiningen
    12.07.1994
  4. 2 K 290/93. Me - Parteivermögen; Wiederzurverfügungstellen
    Leitsatz: Kein Wiederzurverfügungstellen von materiell-rechtsstaatlich erworbenem Parteivermögen, bevor feststeht, daß dieses Vermögen nicht zur Begleichung von Verbindlichkeiten der Partei einzusetzen ist.
    VG Meiningen
    15.06.1994
  5. 1 K 3841/93 - Anhörungsverfahren; Anmelder; Vorhabenplan; Beurteilungsspielraum; Erbengemeinschaft; Investitionsvorrangbescheid
    Leitsatz: 1. An der Durchführung des Anhörungsverfahrens im Sinn von § 5 InVorG sind alle dem Vermögensamt des Belegenheitsortes bekannten Anmelder zu beteiligen. 2. Enthält der Vorhabenplan keine Angaben zur zeitlichen Dauer des Vorhabens und zum Kaufpreis des Grundstückes und macht die zuständige Stelle diesen Vorhabenplan zur Grundlage ihrer Entscheidung nach § 7 Abs. 1 InVorG, so hat sie den ihr bei der Vor bereitung ihrer Entscheidung zustehenden Beurteilungsspielraum nicht in dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Rahmen ausgefüllt. 3. Beim Vorliegen einer ungeteilten Erbengemeinschaft ist der Investitionsvorrangbescheid allen ihren Mitgliedern gemäß § 9 Abs. 1 InVorG zuzustellen.
    VG Chemnitz
    14.12.1993
  6. 4 B 69/93 - Fristenregelung; Investitionsvorrang
    Leitsatz: Die Fristenregelung des Investitionsvorranggesetzes ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
    VG Magdeburg
    27.10.1993
  7. 3 VG A 183/92 - Klagebefugnis; Vorhabensträger; Rückgabebescheid; Investitionsvorrangbescheid
    Leitsatz: Keine Klagebefugnis des Vorhabensträgers gegen den Rückgabebescheid.
    VG Halle
    11.03.1993
  8. C 2 S 1412/92 - Investor; Investitionsvorrangbescheid; Zustellung; Vollziehungsfrist; aufschiebende Wirkung; Rechtsschutzinteresse; Berechtigung des Anmelders; Investitionszweck; Vorhabenplan; Sperregelungen
    Leitsatz: 1. Der Lauf der Frist nach § 9 Abs. 1 InvorG beginnt mit der ordnungsgemäßen Zustellung des Investitionsvorrangbescheides (Zustellung durch eingeschriebenen Brief). 2. Für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung besteht ein Rechtsschutzinteresse auch dann, wenn ein entsprechender Antrag bei der Ausgangsbehörde bereits erfolglos war. 3. Die Berechtigung ist glaubhaft, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststeht, daß der Anmelder von Maßnahmen nach § 1 VermG betroffen war. 4. Voraussetzungen für die Annahme eines besonderen Investitionszweckes nach dem Vorhabenplan. 5. Investitionen, die entweder nicht durch § 3 Abs. 3 bis 5 VermG ausgeschlossen sind oder die vor Inkrafttreten der Sperregelungen möglich waren, bedürfen keiner freistellenden Wirkung eines Investitionsvorrangbescheides. 6. Der besondere Investitionszweck ergibt sich nicht daraus, daß der Investor außerstande ist, die Miete für seine bisherige Betriebsstätte zu zahlen.
    VG Chemnitz
    26.01.1993
  9. 1 K 337/91 (VG) - Überschuldung; Instandsetzungsbedarf; Unterhaltungskosten; nicht kostendeckende Mieten; Finanzierungsaufwand; Beleihungsgrenze; Wertermittlungsverfahren; Zeitwert des Grundstücks
    Leitsatz: Eine Überschuldung ist eingetreten, wenn die vom Eigentümer aufzubringenden notwendigen Unterhaltungskosten einschließlich des Instandsetzungsbedarfs einen Finanzierungsaufwand erfordert hätten, der den Zeitwert der Immobilie, gemessen an den gültigen Bewertungsgrundsätzen, überschritten hätte und innerhalb einer zumutbaren Zeit auch nicht durch die staatlich festgesetzten Mieten zu decken gewesen wäre.
    VG Dresden
    03.12.1992
  10. 67 T 89/24 eV - Unbeachtliche materielle Einwendungen des zur Mangelbeseitigung verurteilten Vermieters
    Leitsatz: Im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens nach § 887 ZPO sind mit Ausnahme des Erfüllungseinwandes sämtliche sonstigen materiellen Einwendungen des zur Mangelbeseitigung verurteilten Vermieters - wie die der Unmöglichkeit der Erfüllung, des mieterseitigen Verzuges der Annahme der Mängelbeseitigung, der treuwidrigen Vereitelung der Mangelbeseitigung durch den Mieter oder des Überschreitens der „Opfergrenze“ - unbeachtlich. Sie können vom Vermieter nicht im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO, sondern allein in einem neuerlichen Erkenntnisverfahren mit der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend gemacht werden.
    LG Berlin II
    29.10.2024