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Urteil Parteivermögen
Schlagworte
Parteivermögen; Wiederzurverfügungstellen
Leitsatz
Kein Wiederzurverfügungstellen von materiell-rechtsstaatlich erworbenem Parteivermögen, bevor feststeht, daß dieses Vermögen nicht zur Begleichung von Verbindlichkeiten der Partei einzusetzen ist.
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