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Suchergebnis Urteilssuche (5201 - 5210 von 8080)

  1. 45 C 286/97 - Teilzustimmung; Mieterhöhungsverlangen; Erhöhungsverlangen; Teilinklusivmiete; Mieterhöhung
    Leitsatz: Die Teilzustimmung eines Mieters ist rechtlich wirkungslos, wenn sie auf ein unwirksames Mieterhöhungsverlangen erfolgt.
    AG Hamburg
    07.01.1998
  2. C 736/97 - Wegfall der Geschäftsgrundlage, Mangel, Störung, Hausfrieden, Endrenovierung
    Leitsatz: 1. Ist ein ungestörter Wohngebrauch der gemieteten Eigentumswohnung wegen störender Mieter in einer weiteren Wohnung im Haus zu keinem Zeitpunkt gewährleistet, und endet das Mietverhältnis deshalb nach fristloser Kündigung des Mieters vorzeitig, so fehlt der im Mietvertrag vereinbarten Endrenovierungspflicht des Mieters die Geschäftsgrundlage. 2. Zur Einordnung einer Mietpartei als "anfänglicher Mangel der Mietsache".
    AG Bad Hersfeld
    28.10.1997
  3. 92 C 4418/97 - 12 - Parken; Belästigung; Abgase; sofortiges Anerkenntnis; Kostenentscheidung
    Leitsatz: Nach einem sofortigen Anerkenntnis kommt es nur dann zu einer Kostenentscheidung zugunsten des Bekl., wenn er sich vorprozessual in ernstzunehmender Weise bemüht hat, den mit der Klage geltend gemachten Anspruch zu befriedigen. Auf einem Kfz-Stellplatz darf nicht rückwärts eingeparkt werden, wenn es dadurch zu einer Belästigung der Hausbewohner durch Abgase kommt.
    AG Wiesbaden
    17.10.1997
  4. 4 C 297/97 - Jalousien; Außenjalousien; Beseitigungsanspruch; Zustimmung; Verweigerung
    Leitsatz: Ein Beseitigungsanspruch des Vermieters bezüglich vom Mieter eigenmächtig angebrachter Außenjalousien entfällt, wenn der Vermieter seine Zustimmung erteilen muß, insbesondere, wenn Vermieterinteressen durch die Anbringung nicht beeinträchtigt werden.
    AG Zeitz
    16.09.1997
  5. 24 C 580/95 - Wasserkosten, Abwasserkosten, Frischwasserverbrauch, Schätzung, verbrauchsabhängige Abrechnung
    Leitsatz: Ist der für die Bemessung der Wasser- und Abwasserkosten maßgebliche Frischwasserverbrauch zur Zeit der Abrechnung nicht mehr aufklärbar, so ist es sachgerecht, die abzurechnende Verbrauchsmenge nach Durchschnittswerten zweier nachfolgender Abrechnungsperioden zu ermitteln.
    AG Bergisch Gladbach
    27.05.1997
  6. 17 C 193/96 - Video; Überwachungsanlage; Überwachung; Persönlichkeitsrecht; Hausflur; Eingang
    Leitsatz: Installiert der Vermieter im Eingangsbereich des Gebäudes eine Video-Überwachungsanlage oder eine entsprechende Attrappe mit dem Ziel einer Verbesserung der Gefahrenabwehr, stellt dies einen Eingriff in die Privatsphäre des Mieters dar, der deshalb einen Beseitigungsanspruch geltend machen kann.
    AG Wedding
    09.04.1997
  7. 8 C 578/96 - Fälligkeit von Nebenkostenabrechnungen
    Leitsatz: Bedient sich der Vermieter einer zwar exakten, aber ungewöhnlichen Berechnungsmethode zur Ermittlung des Wasserverbrauchs, hat er dem Mieter die Gelegenheit zu verschaffen, sich von der Richtigkeit der abgelesenen Werte in den anderen Wohnungen zu überzeugen, wenn dieser selbst den Rest der Wassermenge zugeschrieben erhält.
    AG Erkelenz
    09.01.1997
  8. 2.7 C 1323/95 - Mängel; MInderungsrecht; Wiederaufleben nach Mieterhöhung
    Leitsatz: Ein durch vorbehaltlose Zahlung erloschenes Minderungsrecht lebt nach einer Mieterhöhung im Umfang des Erhöhungsbetrages wieder auf.
    AG Frankfurt/Oder
    10.12.1996
  9. 5* C 431/95 - Schuldrechtsanpassung; Kündigungsschutz; Vorrang der individuellen Kündigungsvereinbarung in ZGB-Vertrag
    Leitsatz: 1. Die Individualvereinbarung in einem Vertrag i. S. § 312 ZGB ist trotz Verstoßes gegen § 312 Abs. 2 Satz 1, Befristungsverbot, wirksam, wenn sie nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung eines Beteiligten führt. 2. Die Individualvereinbarung, wonach der Eigentümer berechtigt ist, das Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn sich die politischen Verhältnisse Deutschlands ändern, stellt keine unangemessene Benachteiligung für den Nutzer dar. 3. Diese Individualvereinbarung hat nach § 6 Abs. 2 Satz 2 SchuldR-AnpG Vorrang gegenüber den Kündigungsschutzbestimmungen des SchuldRAnpG.
    AG Bernau
    23.11.1995
  10. 9a C 143/94 - Mietgebrauch; Parabolantenne; Entfernungsanspruch des Vermieters
    Leitsatz: 1. Bei optischer Beeinträchtigung und vorhandener Kabelanschlußmöglichkeit besteht ein Anspruch des Vermieters auf Beseitigung der mieterseits aufgestellten Parabolantenne. 2. Verändert der Mieter während des Rechtsstreits den Standort der Parabolantenne, hat sich der ursprüngliche Klageantrag des Vermieters in der Hauptsache erledigt; ein neuer Entfernungsanspruch ist begründet, wenn auch am neuen Standort der Vermieter die Anbringung nicht dulden muß.
    AG Tiergarten
    14.11.1995