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Urteil Unlautere Machenschaft
Schlagworte
Unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch
Leitsätze
1. Die Beweislast für den Schädigungstatbestand einer unlauteren Machenschaft nach § 1 Abs. 3 VermG trifft denjenigen, der sich zur Begründung seines Anspruchs auf den Schädigungstatbestand beruft.
2. Handelt es sich bei der vermögensentziehenden Maßnahme um eine Veräußerung zwischen Privaten auf privatrechtlicher Grundlage, so ist erforderlich, dass der Staat den manipulativen Verkauf, wenn nicht veranlasst, so doch zumindest gedeckt und damit selbst an der unlauteren Machenschaft mitgewirkt hat.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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