Urteil Unredlicher Erwerb eines Nutzungsrechts
Schlagworte
Unredlicher Erwerb eines Nutzungsrechts
Leitsätze
1. Aufgrund einer Urkunde, die den Entstehungszeitpunkt nicht enthielt, konnte ein Nutzungsrecht nicht entstehen.
2. Dient die Nutzungsrechtserweiterung dem alleinigen Zweck, den Erwerbern in den erkennbar entstehenden Auseinandersetzungen mit den Alteigentümern eine stärkere Rechtsposition zu verschaffen, ohne dass das damals geltende Recht hierfür eine Grundlage geboten hätte, muss ein Erwerb des Nutzungsrechts auch als unredlich gemäß § 4 Abs. 3 a VermG angesehen werden.
3. Ist also das entzogene Grundstück von dem den redlichen Erwerb vermittelnden dinglichen Nutzungsrecht nur teilweise erfasst, kann es grundsätzlich im Übrigen an den Alteigentümer zurückgegeben werden, das gilt auch dann, wenn das verliehene dingliche Nutzungsrecht eine nicht näher bestimmte Teilfläche aus einem größeren Gesamtgrundstück betrifft.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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