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  1. IX ZR 156/98 - Vorverein; Darlehensvertrag, - nach dem ZGB; Zinshöhe, Beschränkung der - durch ZGB; Ausfallbürgschaft, Darlehens- und Beweislast bei -o
    Leitsatz: a) Bei der Ausfallbürgschaft hat der Gläubiger nicht nur den objektiv eingetretenen Verlust nachzuweisen, sondern auch darzulegen und zu be weisen, daß der Ausfall trotz Ein haltung der bei der Verfolgung des verbürgten Anspruchs gebotenen Sorgfalt eingetreten ist oder auch eingetreten wäre, wenn er diese Sorgfalt angewandt hätte. b) Zum Kreis der Personen, die nach § 233 Abs. 2 ZGB Darlehensverträ ge abschließen konnten. c) § 244 Abs. 3 Satz 2 ZGB, wo nach Zinsvereinbarungen nur bis zur Höhe der von den Kreditinstituten für entsprechende Spareinlagen ge währten Zinsen wirksam waren, so wie die nach dem Rechtsverständnis der damaligen DDR als zwingend an gesehene Bestimmung des § 86 Abs. 3 ZGB, nach der höhere Ver zugszinsen als 4 % jährlich nicht vereinbart werden konnten, sind auf nach dem 30. Juni 1990 geschlos sene Darlehensverträge nicht mehr anzuwenden.
    BGH
    10.12.1998
  2. XII ZR 167/92 - Gewerberaum; Untervermietung; Untermietzuschlag; Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vermieterkündigung; Verjährung; Aufrechnung mit rechtshängiger Forderung
    Leitsatz: 1. Bei vorbehaltloser Gestattung der Untervermietung von Gewerberaum kann der Vermieter keinen Untermietzuschlag verlangen. 2. Der Vermieter kann die vertragliche Untervermietungserlaubnis nicht einseitig widerrufen. 3. Ein Schadensersatzanspruch des Mieters wegen ungerechtfertigter Kündigung des Vermieters verjährt nicht nach § 558 BGB in sechs Monaten. 4. Die Rechtshängigkeit einer Forderung schließt nicht aus, sie im Wege der Aufrechnung oder der Widerklage in einem Rechtsstreit geltend zu machen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    12.01.1994
  3. VIII ZR 10/92 - Wohnungsmietvertrag; Formularklauseln; Umlagemaßstab für Heiz-und Warmwasserkosten; Betriebskostenumlagerhöhung; Kapitalkostenerhöhungsklausel; Breitbandkabelanschluss; Tierhaltungsklausel; Dübelklausel
    Leitsatz: Zur Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in einem Wohnungsmietvertrag.
    BGH
    20.01.1993
  4. 10 U 100/22 - Ansprüche wegen eines Schlüsselverlusts
    Urteil: ...anderer Gerichte an, wonach im Grundsatz...
    OLG Brandenburg
    27.04.2023
  5. 5 U 184/09 - Flächenerwerb durch Neueinrichter; Erfordernis der Ortsansässigkeit; Rücktrittsgrund wegen nicht rechtzeitiger Verlegung des Hauptwohnsitzes; Darlegungs- und Beweislast für Rücktrittsgrund
    Leitsatz: 1. Der für den subventionierten Flächenerwerb notwendige Lebensmittelpunkt des Erwerbers in der Nähe der Betriebsstätte ist nicht allein nach der polizeilichen Anmeldung, sondern in wertender Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu bestimmen. 2. Für den Rücktrittsgrund der nicht rechtzeitigen Verlegung des Hauptwohnsitzes des Erwerbers in einem Kaufvertrag ist primär die Verkäuferin darlegungs- und beweispflichtig. Bei ihrem Informationsdefizit über die näheren Umstände der Wohnsitzverlegung ist der Erwerber nach den Grundsätzen der sekundären Beweislast gehalten vorzutragen, ob und wann er vor Ort war und was er dort getan und unternommen hat. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    31.05.2012
  6. 5 U 13/12 - Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
    Leitsatz: 1. Ausgleichsberechtigter Eigentümer im Sinne von § 9 Abs. 3 Satz 1 GBBerG ist nur derjenige, der bei Inkrafttreten des Grundbuchbereinigungsgesetzes am 25. Dezember 1993 Grundstückseigentümer war (Anschluss an OLG Dresden NotBZ 2005, 81). 2. Der Inhaber einer Eigentumsverschaffungsvormerkung steht dem Eigentümer nicht gleich. 3. War der ausgleichsberechtigte Eigentümer zur Verschaffung lastenfreien Eigentums verpflichtet, kann der Erwerber von diesem die Abtretung des Ausgleichsanspruchs verlangen. (Nichtamtliche Leitsätze)
    OLG Brandenburg
    10.05.2012
  7. 5 U 43/07 - Grundstücksbereinigungsanspruch bei Erwerb des Grundstücks nach dem 2. Oktober 1990, grundstücksbezogener Nutzungsbegriff, Nutzungsverhältnisse vor der Gründung der DDR, Grunddienstbarkeit, Wege- und Fahrrecht, Verweigerungsrecht wegen erheblicher Grundstücksbeeinträchtigung, Einverständnis des Rechtsvorgängers mit der Mitbenutzung des dienenden Grundstücks
    Leitsatz: 1. Der Grundstücksbereinigungsanspruch steht - da grundstücksbezogen - auch dem zu, der ein Grundstück nach dem 2. Oktober 1990 von dem vormaligen Nutzer erworben hat. Das gilt auch bei vermögensrechtlicher Restitution. 2. Dem Bereinigungsanspruch steht weder das Verbot entgegen, Volkseigentum zu belasten (§ 20 Abs. 3 Satz 2 ZGB), noch betrifft er nur Nutzungsverhältnisse, die nach der Gründung der DDR begründet worden sind. (Nichtamtliche Leitsätze)
    OLG Brandenburg
    15.09.2011
  8. 3 U 117/09 - Rechtsgeschäftlicher Vermieterwechsel durch stillschweigende Übernahmevereinbarung, Schriftform, Feststellungsklage, Laufzeitverlängerung
    Leitsatz: 1. Eine Klage auf Feststellung von Rechtsverhältnissen aus der Vergangenheit ist jedenfalls dann zulässig, wenn das frühere Bestehen der Rechtsverhältnisse die Grundlage für einen von der Klägerin weiter verfolgten Anspruch bildet. 2. Ein rechtsgeschäftlicher Vermieterwechsel durch zweiseitigen Vertrag zwischen altem und neuem Vermieter - mit (notwendiger ) Zustimmung des Mieters - kann auch durch eine stillschweigende Übernahmevereinbarung zwischen Alt- und Neuvermieterin in der Weise zustande kommen, dass sie Maßnahmen hinsichtlich des Mietvertrages veranlasst und von dem Mieter die Zahlung der Mieten auf ihr Konto erbittet. 3. Die Vereinbarung einer längeren Laufzeit des Mietvertrages ist jedoch nur dann wirksam, wenn der Vermieterwechsel schriftlich beurkundet worden ist. Eine Nachtragsvereinbarung wahrt die Schriftform nur dann, wenn sich aus der Gesamtheit der durch Bezugnahme zu einer gedanklichen Einheit verbundenen Vertragsurkunden sämtliche vertraglichen Vereinbarungen ergeben. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    24.03.2010
  9. 5 U 207/01 - Bodenreformgrundstück, Übertragungsakt, Bodenreformlandkennzeichnung
    Leitsatz: Ein "Grundstück aus der Bodenreform" i. S. d. Art. 233 § 11 Abs. 1 Satz 1 EGBGB liegt regelmäßig auch dann vor, wenn vor der Enteignung des bisherigen Eigentümers ein im Grundbuch nicht vollzogener Übertragungsakt vorgenommen wurde und die Zuweisung des Grundstücks im Rahmen der Bodenreform an den durch diesen Übertragungsakt Begünstigten erfolgt ist. Lassen sich dem Grundbuch keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, daß das Grundstück nicht in die Bodenreform gefallen ist, bleibt es beim Grundsatz der Maßgeblichkeit der formalen Kennzeichnung eines Grundstücks als Bodenreformland (Anschluß an BGH, DtZ 1997, 58).
    OLG Brandenburg
    11.04.2002
  10. 7 U 3574/99 - Volkseigentum; Bestandschutz; Ausschlußfrist; gutgläubiger Erwerb; Erbengemeinschaft; Grundbuchberichtigung; Klageänderung; Verfügungsbefugnis
    Leitsatz: 1. Die Ausschlußfrist des Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB setzt voraus, daß zum Zeitpunkt ihres Ablaufs im Grundbuch entweder Eigentum des Volkes oder aber der Abwicklungsberechtigte als Eigentümer eingetragen ist. Ist über das Grundstück vor dem Ablauf dieser Frist verfügt worden, so ist der Erwerber nur über die Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb geschützt. Art. 237 § 2 EGBGB bezweckt nicht den Schutz von Verfügungen über das Grundstück vor Ablauf der Ausschlußfrist. 2. Wird der Klageantrag nach Ablauf der Ausschlußfrist des Art. 237 § 2 EGBGB dahingehend umgestellt, daß die Erbengemeinschaft, zu deren Gunsten die Grundbuchberichtigung erstrebt wird, nicht nur aus den Kl., sondern noch aus weiteren Personen besteht, so liegt keine Klageänderung vor, die die Rechtshängigkeit der ursprünglich erhobenen Klage beseitigt. 3. Die Neufassung des § 8 VZOG betrifft lediglich Verfügungen, die nach dem Inkrafttreten des WoModSiG am 24.7.1997 vorgenommen worden sind. Eine rückwirkende Geltung der Neufassung ist dem WoModSiG nicht zu entnehmen. Für bereits vor dessen Inkrafttreten getroffene Verfügungen ist allein die Heilungsvorschrift des Art. 233 § 2 Abs. 2 EGBGB einschlägig.
    OLG Dresden
    17.02.2000