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Urteil Unzulässige Nutzung von Wohnungen als Pflegeheim mit ständiger Betreuung
Schlagworte
Unzulässige Nutzung von Wohnungen als Pflegeheim mit ständiger Betreuung
Leitsatz
Wohneinheiten, in denen geschäftsmäßig eine aus mehreren Einheiten bestehende Wohngemeinschaft für pflegebedürftige und demenzkranke Menschen mit 24-Stunden-Betreuung betrieben werden soll, überschreiten die in der Teilungserklärung festgelegte Nutzung für Wohnzwecke.
(Leitsatz der Redaktion)
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