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Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Ausreiseverkauf
Leitsatz
Die deutsche Rechtsprechung zu der Frage, ob der Zwang der DDR auf DDR-Bürger, vor der Ausreise Immobilien zu veräußern, einen Eingriff in das Eigentum bedeutet, verstößt jedenfalls dann nicht gegen Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls, wenn der Veräußerungsvertrag erst am 8. Dezember 1989 geschlossen worden ist.
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