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Urteil Verjährungsfrist des Anspruchs auf Bauhandwerkersicherung
Schlagworte
Verjährungsfrist des Anspruchs auf Bauhandwerkersicherung
Leitsatz
Die dreijährige Verjährungsfrist des Anspruchs auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 648a Abs. 1 Satz 1 BGB (in der Fassung vom 23. Oktober 2008) beginnt in entsprechender Anwendung von § 604 Abs. 5, § 695 Satz 2, § 696 Satz 3 BGB taggenau mit dem Verlangen des Unternehmers nach Sicherheit.
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