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67 S 318/15 - Keine energetische Modernisierung beim Einbau einer verbundenen Anlage mit Einsparung bei der Wärmeerzeugung und Mehrverbrauch bei der Warmwasserbereitung und WärmeverteilungLeitsatz: 1. Der Einbau einer zentralen Gasheizungsanlage, verbunden mit einer Warmwasseranlage, stellt keine Modernisierung dar (nachhaltige Einsparung von Endenergie), wenn durch die Umstellung von Niedertemperaturtechnik auf Brennwerttechnik zwar eine energieenergetische Verbesserung bei der Wärmeerzeugung erzielt wird, dem jedoch ein höherer Energiebedarf bei der Trinkwarmwasserbereitung und Wärmeverteilung gegenübersteht. 2. Eine getrennte Bewertung hinsichtlich der Energieeinsparung scheidet aus, wenn nach der Modernisierungsankündigung eine kombinierte Heiz- und Warmwasseranlage eingebaut werden soll. 3. Folgende Maßnahmen stellen Modernisierungsmaßnahmen dar: (a) 1. Austausch der vorhandenen Kastendoppel-, Einfach- und/oder Verbundfenster durch Fenster mit 2-fach-Iso-Wärmeschutzglas 4/16/4 UW 1,1 W/m²k; (b) Verstärkung des Hausanschlusses und Einbau neuer Elektrosteigeleitungen und Zentralisierung der Zähler; (c) Einbau einer Videogegensprechanlage, verbunden mit der Installation einer Sprechstelle mit Bildschirm in der Wohnung; (d) Anbau von Balkonständeranlagen, verbunden mit dem Anbau eines (zweiten, hofseitigen) Balkons. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin23.07.2019
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65 T 142/17 - Kostentragung bei Klagerücknahme statt ErledigungserklärungLeitsatz: Hat das JobCenter schon vor Zustellung der Räumungsklage eine Übernahme des Mietrückstands in Aussicht gestellt und erst nach Rechtshängigkeit einer Verpflichtungserklärung abgegeben, hat der Vermieter die Kosten zu tragen, wenn er den Rechtsstreit nicht für erledigt erklärt, sondern die Klage zurücknimmt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin07.12.2017
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67 S 323/16 - Eingeschränkte Berufung auf Anbietepflicht von Alternativwohnungen nach EigenbedarfskündigungLeitsatz: Verstößt der Vermieter vor oder nach Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung gegen seine Pflicht zur Anbietung von Alternativwohnraum, kann sich der Mieter darauf allenfalls dann mit Erfolg berufen, wenn er den Alternativwohnraum im hypothetischen Falle seiner Anbietung tatsächlich angemietet hätte.LG Berlin01.12.2016
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1 S 12786/15 - Bereicherungsausgleich bei eigenmächtiger InstandsetzungLeitsatz: Setzt die Gemeinschaft (bzw. der Verwalter für die Gemeinschaft) im irrigen Glauben, es handele sich um Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum gegen den Willen des Sondereigentümers instand, so kann sie hierfür grundsätzlich keinen Bereicherungsausgleich verlangen. Wegen der Besonderheiten des Wohnungseigentümerrechts kommt ein Bereicherungsausgleich hierfür nur in Betracht, wenn die Maßnahme wohnungseigentumsrechtlich vor allem mit Blick auf § 14 Nr. 1 WEG zwingend geboten war, um einen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Nachteil der anderen Wohnungseigentümer zu verhindern (Anschluss an BGH-Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, GE 2016, 266 für die eigenmächtige Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum durch einen Sondereigentümer). (Leitsatz der Redaktion)LG München I01.02.2016
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67 S 130/15 - Stillschweigender Verzicht auf Modernisierungsmieterhöhung durch einvernehmliche VergleichsmietenerhöhungLeitsatz: Zum stillschweigenden Verzicht auf eine Modernisierungsmieterhöhung nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen und einvernehmlicher (Vergleichsmieten-) Erhöhung auf Grundlage des durch die Modernisierung veränderten Ausstattungsstandards einer Mietwohnung.LG Berlin16.07.2015
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63 S 230/14 - Kündigung wg. Zahlungsrückständen aus GerichtsverfahrenLeitsatz: Zahlungsrückstände aus vorangegangenen Gerichtsverfahren können zur Kündigung berechtigen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin03.02.2015
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1 S 48/12 - Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis; AbwasserdurchleitungLeitsatz: Der Eigentümer kann die Unterlassung der Durchleitung von Abwasser des Nachbarn durch einen offenen Kanal über sein Grundstück verlangen, wenn besondere vertrauenswürdige Umstände für die Beibehaltung der Abwasserdurchleitung nicht vorgetragen sind und die Abwasserentsorgung durch einen Anschluss an das Entwässerungsnetz der Anliegerstraße möglich ist. (Leitsatz der Redaktion)LG Potsdam14.03.2014
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63 S 81/12 - Mieterhöhungsverlangen; Berücksichtigung der Wohnflächenabweichung von mehr als 10 %; einfacher Mietspiegel als Indiz für ortsübliche VergleichsmieteLeitsatz: 1. Ein einfacher Mietspiegel stellt ein Indiz dafür dar, dass die dort angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben, und ist daher als Schätzungsgrundlage geeignet. 2. Einer mehr als 10 %igen Flächenabweichung wird bei der Mieterhöhung nach§ 558 BGB bereits dadurch hinreichend zugunsten des Mieters Rechnung getragen, dass der nach dem Mietspiegel ermittelte Quadratmeterpreis nur mit der geringeren Wohnfläche multipliziert wird. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin04.03.2014
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55 S 216/12 WEG - Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages mit unwirksamen Klauseln anfechtbarLeitsatz: Genehmigt die Eigentümermehrheit Verträge, die in wesentlichen Punkten unwirksame Klauseln enthalten, sind diese Mehrheitsbeschlüsse erfolgreich anfechtbar. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin29.11.2013
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63 S 252/12 - Modernisierungsmieterhöhung; Umlage der Modernisierungskosten; Abzug von fiktiven Instandhaltungskosten; nicht umlagefähige Sockelkosten (für Gerüst, Plane, Fangnetz, Entfernung des Altputzes); WärmedämmungLeitsatz: 1. Die Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung ist formell wirksam, wenn der Vermieter die fiktiv ersparten Instandsetzungskosten konkret angegeben hat. 2. Für den Nachweis der materiell auf die Modernisierungsmaßnahmen entfallenden Kosten reicht die Vorlage der von den Handwerkern angefertigten Rechnungsdrucke nebst Massenaufstellungen aus. 3. Ist die gedämmte Fassade instandsetzungsbedürftig gewesen, sind sämtliche Gerüstkosten (Gerüst, Plane, Fangnetze usw.) sowie die Kosten für die Entfernung des Altputzes als fiktive Instandsetzungskosten abzuziehen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin14.12.2012