« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (2511 - 2520 von 7938)

  1. V ZR 109/12 - Vereinbarungen zwischen benachbarten Wohnungseigentümergemeinschaften
    Leitsatz: 1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann einem Anschluss- und Benutzungszwang für benachbarte Grundstücke unterliegen. Dies muss aber entweder dinglich in beiden Gemeinschaftsordnungen festgeschrieben oder aber schuldrechtlich zwischen den Wohnungseigentümergemeinschaften vereinbart worden sein. 2. Auch wenn die Stimmabgabe eines Ehegatten in der Eigentümerversammlung zugleich als für deren mitberechtigten Ehegatten abgegeben gelten kann, muss bei einer Prozessermächtigung hinreichend deutlich werden, dass sie auch für den anderen Ehegatten erklärt wird.
    BGH
    19.07.2013
  2. V ZR 182/12 - Grundsätze ordnungsgemäßer Sanierung; Sanierung bei grundlegenden Mängeln nur nach anerkanntem Stand der Technik und Regeln der Baukunst; ordnungsgemäße Verwaltung; Anwendung der DIN-Normen
    Leitsatz: Den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung (§ 21 Abs. 3 WEG) genügt jedenfalls bei Vorliegen gravierender Mängel der Bausubstanz nur eine den allgemein anerkannten Stand der Technik sowie die Regeln der Baukunst beachtende Sanierung; da DIN-Normen die Vermutung in sich tragen, dass sie den Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik wiedergeben, sind solche Sanierungen grundsätzlich DIN-gerecht auszuführen.
    BGH
    24.05.2013
  3. V ZR 49/12 - Notwendiger Inhalt der Absichtsanzeige zur Ausübung eines Hammerschlags- und Leiterrechts; Duldungsvoraussetzungen; Nachweis durch öffentliche Urkunde
    Leitsatz: 1. Die Anzeige der beabsichtigten Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts muss Angaben zu dem voraussichtlichen Umfang der geplanten Arbeiten, zu deren Beginn und Dauer sowie zu Art und Umfang der Benutzung des Nachbargrundstücks enthalten. 2. Die Anzeige ist Voraussetzung für die Ausübung des Rechts, nicht für das Bestehen des Duldungsanspruchs.
    BGH
    14.12.2012
  4. V ZR 166/10 - Zuständigkeit für die Erteilung der Verwalterzustimmung
    Leitsatz: Haben die Wohnungseigentümer die Entscheidung über die an sich von dem Verwalter zu erteilende Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum an sich gezogen und beschlossen, sie zu verweigern, sind sie und nicht der Verwalter für die Klage auf Erteilung der Zustimmung passivlegitimiert. Das gilt auch dann, wenn die Wohnungseigentümer ihre Entscheidung in der Form einer Anweisung an den Verwalter getroffen haben, die Zustimmung zu verweigern.
    BGH
    13.05.2011
  5. VII ZR 54/10 - Gesamtschuldnerische Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft vor Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit; keine Rubrumsberichtigung; Erforderlichkeit des Parteiwechsels
    Leitsatz: Werden vor Anerkennung der Teilrechts- und Parteifähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch auf Werklohn wegen Arbeiten am Gemeinschaftseigentum in Anspruch genommen, kann nicht allein wegen der Änderung der Rechtsprechung das Rubrum dahin berichtigt werden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft verklagt ist. Es ist ein Parteiwechsel notwendig.
    BGH
    10.03.2011
  6. VIII ZR 221/09 - Außerordentliche Kündigung bei Verletzung von Duldungspflichten
    Urteil: ...das Gericht ausführlich erörtert und im...
    BGH
    05.10.2010
  7. V ZB 224/09 - Berufung bei sachlich zuständigem Landgericht; verschuldete Versäumung der Berufungsfrist durch nicht geprüfte abweichende Zuständigkeitsregelung
    Leitsatz: a) Die Berufung in einer Wohnungseigentumssache kann auch dann nur bei dem sachlich zuständigen Landgericht fristwahrend eingelegt werden, wenn in dem betreffenden Oberlandesgerichtsbezirk aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 72 Abs. 2 Satz 2 und 3 GVG nicht das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständige Landgericht, sondern ein anderes Landgericht für diese Berufungen zuständig ist. b) Die Versäumung der Berufungsfrist ist nicht unverschuldet, wenn sie darauf beruht, dass das Vorhandensein einer abweichenden Zuständigkeitsregelung und ihr Inhalt nicht geprüft wurden.
    BGH
    12.04.2010
  8. V ZR 147/09 - Forderungsfreistellung als Nacherfüllung; Mängel am Gemeinschaftseigentum; Mängelbeseitigung
    Leitsatz: 1. Wird der Mangel der Kaufsache innerhalb einer hierzu von dem Käufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung behoben, erlischt das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag auch dann, wenn es wegen eines arglistigen Verhaltens des Verkäufers im Hinblick auf den Mangel des erfolglosen Ablaufs einer Frist zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt vom Vertrag nicht bedurft hätte. 2. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Behebung eines Mangels am Gemeinschaftseigentum beschlossen, steht der Erfüllung des Anspruchs des Käufers auf Nacherfüllung wegen des Mangels gleich, wenn der Verkäufer den Käufer von der Forderung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Ersatz der anteiligen Kosten der Mangelbeseitigung freistellt, sofern feststeht, dass die Durchführung der Mängelbeseitigung in angemessener Zeit vorgenommen wird und die Freistellung von den Kosten sichergestellt ist.
    BGH
    12.03.2010
  9. V ZR 208/07 - Umfang der Verjährungshemmung bei Prozessaufrechnung mit Aufwendungsersatzanspruch; Freistellung von Grundschulden; Restitution; Aufwendungen; Auskehrung vereinnahmter Mietzinsen; Mieteinnahmen; Verjährung; Hemmung; Aufrechnung
    Leitsatz: 1. Die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 5 BGB setzt voraus, dass sich die Aufrechnung gegen eine Forderung richtet, die Gegenstand des Rechtsstreits ist. Daran fehlt es hinsichtlich des die Hauptforderung übersteigenden Teils der Gegenforderung. 2. Bei § 16 Abs. 5 Satz 4 VermG handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, deren Voraussetzungen der Berechtigte darlegen und beweisen muss. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
    BGH
    20.03.2009
  10. VII ZR 236/05 - Durchsetzung von Mängelansprüchen mit Mehrheitsbeschluß; Prozeßführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft; Verjährungsunterbrechung durch Mahnbescheid
    Leitsatz: 1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluß die Durchsetzung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums an sich ziehen. Macht sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, begründet dies ihre alleinige Zuständigkeit. Im Gerichtsverfahren tritt die Wohnungseigentümergemeinschaft als gesetzlicher Prozeßstandschafter auf. 2. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann in gewillkürter Prozeßstandschaft Ansprüche verfolgen, die in einem engen rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums stehen und an deren Durchsetzung sie ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Sie kann von den einzelnen Wohnungseigentümern ermächtigt werden, neben den Ansprüchen wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums Ansprüche wegen Mängeln des Sondereigentums geltend zu machen. 3. Ein Mahnbescheid unterbricht die Verjährung des Anspruchs auf Vorschuß auf die Mängelbeseitigungskosten auch dann, wenn ‑ von der Sachbefugnis abgesehen ‑ noch nicht sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 5. Mai 1988 ‑ VII ZR 119/87, BGHZ 104, 268, 273). 4. Bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Kostenvorschuß für die Beseitigung mehrerer Mängel kommt einem Mahnbescheid verjährungsunterbrechende Wirkung nur zu, wenn für den Antragsgegner erkennbar ist, wegen welcher einzelnen Mängel und in welcher jeweiligen Höhe Ansprüche gegen ihn erhoben werden.
    BGH
    12.04.2007