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Urteil Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch
Schlagworte
Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch
Leitsatz
Schließt ein mit Hauptwohnsitz in London ansässiger Wissenschaftler einen auf sieben Monate abgeschlossenen Mietvertrag in Deutschland ab, weil er in dieser Zeit an seiner Promotion arbeiten will, handelt es sich nicht um Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch angemietet ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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