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Suchergebnis Urteilssuche (2541 - 2550 von 7938)

  1. 65 S 14/11 - Minderung bei Schimmel im Schlafzimmer und geringer Beheizung, Kündigung wg. nicht gezahlter Betriebskostennachforderung
    Leitsatz: 1. Durch einen Baumangel verursachter Schimmelbefall im Schlafzimmer berechtigt zur Mietminderung (hier: 10 %), auch wenn durch geringe Beheizung der Mieter die Feuchtigkeitsschäden befördert (aber nicht verursacht) hat. 2. Eine fristgerechte Kündigung wegen schuldhafter Pflichtverletzung des Mieters ist begründet, wenn zu relativ geringfügigen überhöhten Minderungsbeträgen der Umstand kommt, dass eine titulierte Forderung auf Nachzahlung von Betriebskosten nicht beglichen wurde, obwohl der Mieter dafür Leistungen der Sozialbehörde erhalten hatte, die er auf andere Weise verbrauchte, so dass dem Vermieter Kosten für eine fruchtlose Zwangsvollstreckung entstanden. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    04.05.2012
  2. 57 S 113/11 - „Winterdienstvertrag” als Werkvertrag; mangelhafte Leistung nicht nachholbar; anteilige Vergütung für Übernahme der Verkehrssicherungspflicht
    Leitsatz: 1. Bei einem Reinigungsvertrag, wonach das Grundstück von Schnee- und Eisglätte freizuhalten und mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen ist, handelt es sich um einen Werkvertrag. 2. Eine mangelhafte oder nicht erbrachte Leistung kann nicht nachgeholt werden (absolutes Fixgeschäft). 3. Das Winterdienstunternehmen trägt die Darlegungs- und Beweislast für die ordnungsgemäße Erfüllung. 4. Die Angabe, wann welche Mitarbeiter erschienen waren, ist keine substantiierte Behauptung der Vertragserfüllung. 5. Der Besteller ist nicht verpflichtet, zeitnah zur Nachbesserung aufzufordern, da die Überwachung der Witterungsverhältnisse dem Werkunternehmer obliegt. 6. Der Vergütungsanspruch für die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht nach der früheren Fassung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes kann auf 50 % des vertraglich vereinbarten Werklohns geschätzt werden. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    21.07.2011
  3. 63 S 174/10 - Mieterhöhungsverlangen für Bruttomiete bei anschließender Umstellung auf Teilinklusivmiete
    Leitsatz: 1. Die formelle Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem es dem Mieter zugegangen ist. 2. Eine später wirksame Umstellung einer Bruttomiete auf eine Teilinklusivmiete ist nicht zu berücksichtigen, so dass die Zustimmung zu einer Erhöhung der Bruttomiete erklärt werden muss. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    14.12.2010
  4. 85 S 63/10 - Herausgabeanspruch eines in Gemeinschaftseigentum befindlichen Kellerraums
    Leitsatz: Steht ein Kellerraum im Gemeinschaftseigentum, wird aber von einem Wohnungseigentümer allein genutzt, kann jeder Wohnungseigentümer von diesem die Herausgabe an alle Wohnungseigentümer verlangen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    28.09.2010
  5. 63 S 530/09 - Mieterhöhung trotz fehlender Modernisierungsankündigung möglich
    Leitsatz: 1. Eine fehlende Modernisierungsankündigung schließt die spätere Mieterhöhung nach Abschluss der Bauarbeiten auch dann nicht auf Dauer aus, wenn der Mieter der Modernisierung widersprochen hatte. 2. Voraussetzung ist, dass die Modernisierungsmaßnahme materiell gerechtfertigt war, der Mieter sie also nach § 554 BGB zu dulden hatte. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    25.06.2010
  6. 1 S 4851/09 - Prozessvertretung durch Verwalter; Prozessermächtigung für Aktivprozess auch für Berufungseinlegung
    Leitsatz: 1. Für die Frage, ob das WEG in seiner neuen Fassung anzuwenden ist, kommt es bei vorangeschaltetem Mahnverfahren auf den Zeitpunkt des Eingangs der Akten beim Streitgericht an. 2. Der in erster Instanz bevollmächtigte Verwalter ist im Aktivprozess auch zur Einlegung der Berufung ohne weiteren Eigentümerbeschluss bevollmächtigt.
    LG München I
    19.10.2009
  7. 15 S 6274/09 - Unwirksame Fachhandwerkerklausel für Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Eine Regelung im Wohnungsmietvertrag, wonach der Mieter die Schönheitsreparaturen „ausführen zu lassen" hat, stellt eine unzulässige Fachhandwerkerklausel dar. (Leitsatz der Redaktion)
    LG München I
    30.09.2009
  8. 67 S 337/07 - Außerordentliche fristlose Kündigung nach Tätlichkeit; Gewalttätigkeit gegenüber dem Vermieter; nachhaltige Störung des Hausfriedens; Duldung von Modernisierungsmaßnahmen ohne neuen Bauablaufplan; Beginn, Dauer und Ende der Modernisierung
    Leitsatz: 1. Gewalttätigkeiten eines Mieters gegenüber dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person rechtfertigen eine außerordentliche fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung. 2. Der Mieter, der zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen verurteilt worden ist, kann nicht die Vorlage eines neuen Bauablaufplanes verlangen, wenn er zunächst die Baumaßnahmen nicht geduldet hatte und deshalb der in dem Ankündigungsschreiben enthaltene Bauablaufplan wegen Zeitablaufs gegenstandslos geworden ist. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    26.06.2008
  9. 63 S 352/07 - Verwalterlein; Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Hausverwalters; gegenseitige Missachtung; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses; ehrverletzende Äußerungen; Vertragspflichtverletzungen; Grenze des Zumutbaren
    Leitsatz: Haben die Mietvertragsparteien in der in der Vergangenheit gewechselten Korrespondenz schon mehrfach gegenseitig die Missachtung des anderen kundgetan, berechtigt eine neuerliche Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung nur dann zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, wenn die Grenze des zwischen den Parteien bislang herrschenden, durch Sarkasmus und Zynismus geprägten Tonfalls merklich übertroffen wird und durch die Grenzüberschreitung die Zumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses entgegensteht. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    13.06.2008
  10. 65 T 156/07 - Kosten der Räumungsklage nach Hauptsachenerledigung durch Zahlung innerhalb Schonfrist
    Leitsatz: Gleicht der Mieter nach Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs noch innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB den Mietrückstand aus, muss der Vermieter den Rechtstreit in der Hauptsache für erledigt erklären. In der dann zu treffenden Kostenentscheidung sind dem Mieter die Kosten des Rechtstreits aufzuerlegen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    09.11.2007