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Suchergebnis Urteilssuche (2541 - 2550 von 8096)
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2Z AR 121/98 - Wohnungseigentumsgericht; Verweisungsbeschluß; Zuständigkeit; Prozeßgericht; FGG- VerfahrenLeitsatz: 1. Die Verweisung eines Verfahrens durch das Wohnungseigentumsgericht an das Prozeßgericht ist für dieses grundsätzlich bindend, wenn der Verweisungsbeschluß formell rechtskräftig geworden ist. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Verweisung offensichtlich nicht berechtigt, der Beschluß also ohne jede Rechtsgrundlage ist. 2. Ein Anspruch auf Zustimmung zur Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltend zu machen.BayObLG18.12.1998
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2Z BR 65/98 - Zustellung, Vertretung durch Verwalter, InteressenkollisionLeitsatz: Gegen Zwischenentscheidungen des Amtsgerichts, durch die einem Beteiligten die Einreichung der für eine Zustellung an alle Wohnungseigentümer erforderlichen Abschriften aufgegeben und sein Antrag abgelehnt wird, die Zustellung an den Verwalter als Zustellungsvertreter vorzunehmen, ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.BayObLG23.04.1998
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33 C 1823/89-31 - Verkauf der Mietsache; Eigentumswechsel; Leistung der Mietzahlung; Forderungsübergang; Zugang einer WillenserklärungLeitsatz: Der Mieter leistet mit befreiender Wirkung an den bisherigen Eigentümer, solange er keine positive Kenntnis davon hat, daß die Mietzinsforderung auf den Grundstückserwerber übergegangen ist.AG Frankfurt/Main14.07.1989
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4 U 27/81 - Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses; Erklärung des WiderspruchesLeitsatz: Der Widerspruch gemäß § 568 BGB kann wirksam bereits in dem Schreiben erklärt werden, mit welchem die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses ausgesprochen wird.HansOLG Hamburg27.07.1981
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1 BvR 2079/02 - Keine Verfassungsbeschwerde gegen abgewiesene Klage auf zukünftige Räumung wegen EigenbedarfsLeitsatz: Hat das Berufungsgericht eine Klage auf zukünftige Räumung wegen Eigenbedarfs abgewiesen, weil die Besorgnis der Nichterfüllung (§ 259 ZPO) nicht festgestellt werden könne, ist eine Verfassungsbeschwerde dagegen unzulässig. Dem Eigentümer ist es zuzumuten, notfalls erneut Räumungsklage zu erheben. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG26.02.2003
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XII ZR 38/24 - Auslegung von mietvertraglichen VereinbarungenLeitsatz: 1. Der Wortlaut des Mietvertrags schließt Beweisaufnahme über Vortrag zu ergänzendem Inhalt nicht aus.2. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrags aufgrund vorweggenommener tatrichterlicher Beweiswürdigung verstößt gegen den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör.(Leitsätze der Redaktion)BGH18.12.2025
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I ZB 11/23 - Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen SuizidgefahrLeitsatz: Die befristete Einstellung der Zwangsvollstreckung kann auch mit Auflagen zu versehen sein, die die wirtschaftliche Verwertung des vom Schuldner bewohnten Grundstücks des Gläubigers sicherstellen. In Betracht kommen insbesondere Auflagen an den Schuldner zur Zahlung der im Zusammenhang mit der Nutzung geschuldeten Geldbeträge und auch zur Mitwirkung gegenüber Sozialbehörden, die Leistungen an den oder zugunsten des Gläubigers erbringen können.BGH26.10.2023
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V ZR 127/21 - Störende Wohnnutzung in einer TeileigentumseinheitUrteil: ...gemacht werden; für die bei Gericht bereits...BGH15.07.2022
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VIII ZR 15/20 - Anspruch auf fiktive MangelbeseitigungskostenLeitsatz: Der kaufvertragliche Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung kann nach fiktiven Mangelbeseitigungskosten bemessen werden (Bestätigung von BGH - VIII ZR 187/20).(Leitsatz der Redaktion)BGH16.11.2021
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V ZR 203/18 - Eltern-Kind-Zentrum in Laden zulässig, Ausstrahlungswirkung des Kinderlärmprivilegs auf WohnungseigentumLeitsatz: a) Bei der Prüfung, ob sich eine nach dem in der Teilungserklärung vereinbarten Zweck (hier: „Laden mit Lager“) ausgeschlossene Nutzung (hier: Betreiben eines Eltern-Kind-Zentrums) als zulässig erweist, weil sie bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als die vorgesehene Nutzung, ist regelmäßig die Ausstrahlungswirkung des § 22 Abs. 1a BImSchG auf das Wohnungseigentumsrecht zu berücksichtigen; dies gilt auch dann, wenn die Teilungserklärung vor Einfügung dieser Vorschrift in das Bundesimmissionsschutzgesetz errichtet worden ist. b) Der Einordnung eines Eltern-Kind-Zentrums als „Kindertageseinrichtung“ bzw. als eine „ähnliche Einrichtung“ i.S.d. § 22 Abs. 1a BImSchG steht nicht entgegen, dass die Veranstaltungen teilweise - neben den Angeboten nur für Kinder - unter Beteiligung von Familienmitgliedern durchgeführt werden und auch den Austausch der Eltern untereinander fördern sollen. c) Für die Anwendung des § 22 Abs. 1a Satz 1 BImSchG ist es unerheblich, dass ein Eltern-Kind-Zentrum zusätzlich zu den privilegierten Angeboten nicht privilegierte Angebote ausschließlich an die Eltern macht, solange diesen Angeboten eine nur untergeordnete Bedeutung zukommt.BGH13.12.2019
