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Suchergebnis Urteilssuche (2031 - 2040 von 8054)

  1. 64 S 226/97 - Kosten für Mahnschreiben; Nutzen- und Lastenwechsel als Abtretung; Kündigung durch Erwerber erst ab Eintragung im Grundbuch
    Leitsatz: 1. Die Kosten für Mahnschreiben können nicht pauschal mit 5 DM pro Schreiben angesetzt werden. 2. In der Regelung über den Nutzen- und Lastenwechsel im Kaufvertrag über das vermietete Grundstück liegt zugleich die Abtretung der ab Nutzenübergang entstehenden Mietzinsanforderungen. 3. Der Mieter hat gegen den in den Mietvertrag als Vermieter eintretenden Erwerber einen Anspruch auf Besitzeinräumung an der vermieteten Wohnung, solange dieses noch nicht wirksam gekündigt ist. Die von dem Erwerber vor seiner Eintragung in das Grundbuch ausgesprochene Kündigung des Mietverhältnisses wird auch nicht durch seine Eintragung in das Grundbuch geheilt.
    LG Berlin
    20.02.1998
  2. 64 S 549/96 - Mietermehrheit; Rückzahlungsanspruch für überzahlte Miete; Bestandsschutz von preisgebundenen Mieten; Mietpreisüberhöhung; Auskunftsanspruch
    Leitsatz: 1. Einer von mehreren Mietern kann im eigenen Namen Mietzinsrückzahlungsansprüche geltend machen, wenn er Leistung an alle verlangt. 2. Ehemals preisgebundene Mieten haben Bestandsschutz; das gilt nicht nur für Altverträge, sondern zumindest für die bis zum 1. September 1995 abgeschlossenen Mietverträge. 3. Der Mieter kann sich in solchen Fällen nicht allein auf § 5 WiStG berufen, sondern muß vorher Auskunft über die Höhe der Preisbindungsmiete verlangen.
    LG Berlin
    08.08.1997
  3. 67 S 436/96 - Mieterhöhungserklärung; öffentlich-geförderter Wohnungsbau; Aufwendungshilfe; Mietausfallwagnis; Mietpreisgleitklausel; Rückforderung von Mieterhöhungen; Betriebskostenabrechnung; Rechnungsangabe; Stromkosten; Zählerstände; Zwischenzähler; Zonentarife; Rechenschritte
    Leitsatz: 1. Bei Mietzinserhöhungserklärungen im öffentlich-geförderten Wohnungsbau, die mit einem teilweisen Wegfall von Aufwendungshilfen begründet werden, ist zugleich ein Hinweis darauf erforderlich, daß sich auch das Mietausfallwagnis ändert. 2. Bei Vorhandensein einer Mietpreisgleitklausel kann der Mieter die Rückzahlung von Mietzinserhöhungsbeträgen weder aus § 8 Abs. 2 WoBindG noch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB verlangen, wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Mietzinserhöhung gegeben, jedoch die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. 3. Für die ordnungsgemäße Erläuterung einer Betriebskostenabrechnung genügt es nicht, wenn bei den einzelnen Betriebskostenpositionen jeweils nur ein Betrag angegeben wird, ohne daß die Rechnung bzw. der Bescheid, der diesem Betrag zugrunde liegt, in einer identifizierbaren Weise bezeichnet wird. 4. Bei der Abrechnung von Stromkosten in einer Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage der Ablesung von Zählerständen entspricht es nicht den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Abrechnung, daß lediglich das Endprodukt der Abrechnung mitgeteilt wird. Vielmehr müssen unter Angabe der Zählerstände, der Stände der Zwischenzähler, der zugrundegelegten Zonentarife all die Rechenschritte dargelegt werden, die zum Endergebnis der Abrechnung führen. 5. Bei komplizierten Abrechnungsverhältnissen ist es im Interesse einer nachvollziehbaren Abrechnung erforderlich, daß die Darstellung der Berechnungsschritte schon in der Abrechnungserklärung erfolgt und nicht erst einem späteren Rechtsstreit vorbehalten bleibt. 6. Die Tatsache, daß eine Betriebskostenabrechnung in verschiedener Hinsicht formelle Mängel enthält, führt nicht dazu, daß sie insgesamt als unwirksam zu behandeln ist. Lassen sich in einer Betriebskostenabrechnung verschiedene Positionen ohne Mühe eliminieren, so bleibt die Abrechnung im übrigen immer noch wirksam. (Leitsätze des Einsenders)
    LG Berlin
    14.04.1997
  4. 61 S 79/96 - hier: Anforderung an die Erläuterung des Zustimmungsverlangens
    Leitsatz: 1. Ein Zustimmungsbegehren gemäß § 12 Abs. 1 MHG ist nicht ordnungsgemäß erläutert und damit unwirksam, wenn nicht konkret angegeben ist, welche der im Gesetz genannten Gebäudebestandteile keine erheblichen Schäden aufweisen. 2. Die auf ein solchermaßen unwirksames Begehren gestützte Zustimmungsklage ist unzulässig.
    LG Berlin
    19.09.1996
  5. 62 S 144/94 - Gewerbezuschlag; Mietpreisüberhöhung
    Leitsatz: 1. Der Mieter kann eine teilgewerbliche Nutzung der Wohnung einseitig aufheben mit der Folge, daß eine Verpflichtung zur Zahlung des Gewerbezuschlages entfällt. 2. Für die Annahme einer Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG hat bei ehemals preisgebundenem Altbau der Mieter auch darzulegen, wie hoch die Preisbindungsmiete am 31. Dezember 1987 war.
    LG Berlin
    22.08.1994
  6. 64 S 242/93 - Modernisierung; Fensteraustausch; Durchführung von Heizungssträngen; Ankündigung und Duldung
    Leitsatz: 1. Die Durchführung von Heizungssträngen durch die Wohnung ist vom Mieter dann zu dulden, wenn sie dem Anschluß seiner Wohnung und der anderen Wohnungen des Hauses an die Zentralheizung dienen soll und ordnungsgemäß gem. § 541 b BGB angekündigt worden ist. Insoweit ist unerheblich, daß der in dem Schreiben angekündigte Beginn der Arbeiten im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Duldungsanspruch bereits verstrichen ist. 2. Bei Modernisierungsmaßnahmen ist auch die zu erwartende Betriebskostenerhöhung mitzuteilen. 3. Der Austausch von einfachverglasten Fenstern gegen Kunststofffenster mit Wärmedämmverglasung stellt in Küche, Toilette und Kammer keine Wertverbesserung dar.
    LG Berlin
    01.02.1994
  7. 61 S 301/93 - Begründungsanforderungen bei Eigenbedarfskündigung/Vollmachtsrüge bei Schriftsatzkündigung)
    Leitsatz: 1. Die Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs in dem Kündigungsschreiben richtet sich allein nach dem darin von dem Vermieter definierten Bedarfsgrund. 2. Die im Schriftsatz (hier Klageschrift) von dem Prozeßbevollmächtigten auf der Grundlage der Prozeßvollmacht im Namen seines Mandanten erklärte Kündigung eines Mietverhältnisses kann von der Gegenpartei wirksam gemäß § 174 BGB selbst dann zurückgewiesen werden, wenn der Mangel der Prozeßvollmacht nicht gerügt ist.
    LG Berlin
    24.01.1994
  8. 65 S 82/91 - Kündigung; Betriebsbedarf; Hauswartdienstwohnung; Kündigungsbegründung
    Leitsatz: 1. Bejahung eines berechtigten Interesses (Betriebsbedarf) im Sinne des § 564 b Abs. 1 BGB bei der Kündigung einer Wohnung, wenn diese einem Hauswart zur Verfügung gestellt werden soll. 2. Der Wirksamkeit einer Kündigung steht nicht entgegen, daß einem Mieter die Wohnung als "normale" Mietwohnung und nicht als Hauswartdienstwohnung überlassen wurde. 3. Zu den Anforderungen an die Begründung einer solchen Kündigung.
    LG Berlin
    10.12.1991
  9. 209 C 29/22 - Mietspiegel 2019 als Schätzgrundlage, Modernisierungsmaßnahmen vor Mietvertragsbeginn, Angebot auf Einsichtnahme ausreichend, Kosten nach Jahreswert der streitigen Miete
    Urteil: ...Gericht gebunden....
    AG Charlottenburg
    09.06.2023
  10. 104 C 37/20 - Eigenbedarfskündigung trotz Vereinbarung, nur in besonderen Ausnahmefällen werde gekündigt
    Leitsatz: Die Regelung im Mietvertrag mit der Voreigentümerin, wonach nur in besonderen Ausnahmefällen bei wichtigen berechtigten Interessen des Wohnungsunternehmens gekündigt werde, schließt nach Umwandlung und Veräußerung eine Eigenbedarfskündigung des Erwerbers nicht aus. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    24.06.2020