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Urteil Begründungsanforderungen bei Eigenbedarfskündigung/Vollmachtsrüge bei Schriftsatzkündigung)
Schlagworte
Begründungsanforderungen bei Eigenbedarfskündigung/Vollmachtsrüge bei Schriftsatzkündigung)
Leitsätze
1. Die Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs in dem Kündigungsschreiben richtet sich allein nach dem darin von dem Vermieter definierten Bedarfsgrund.
2. Die im Schriftsatz (hier Klageschrift) von dem Prozeßbevollmächtigten auf der Grundlage der Prozeßvollmacht im Namen seines Mandanten erklärte Kündigung eines Mietverhältnisses kann von der Gegenpartei wirksam gemäß § 174 BGB selbst dann zurückgewiesen werden, wenn der Mangel der Prozeßvollmacht nicht gerügt ist.
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