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Suchergebnis Urteilssuche (2011 - 2020 von 7938)

  1. 61 S 79/96 - hier: Anforderung an die Erläuterung des Zustimmungsverlangens
    Leitsatz: 1. Ein Zustimmungsbegehren gemäß § 12 Abs. 1 MHG ist nicht ordnungsgemäß erläutert und damit unwirksam, wenn nicht konkret angegeben ist, welche der im Gesetz genannten Gebäudebestandteile keine erheblichen Schäden aufweisen. 2. Die auf ein solchermaßen unwirksames Begehren gestützte Zustimmungsklage ist unzulässig.
    LG Berlin
    19.09.1996
  2. 62 S 144/94 - Gewerbezuschlag; Mietpreisüberhöhung
    Leitsatz: 1. Der Mieter kann eine teilgewerbliche Nutzung der Wohnung einseitig aufheben mit der Folge, daß eine Verpflichtung zur Zahlung des Gewerbezuschlages entfällt. 2. Für die Annahme einer Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG hat bei ehemals preisgebundenem Altbau der Mieter auch darzulegen, wie hoch die Preisbindungsmiete am 31. Dezember 1987 war.
    LG Berlin
    22.08.1994
  3. 64 S 242/93 - Modernisierung; Fensteraustausch; Durchführung von Heizungssträngen; Ankündigung und Duldung
    Leitsatz: 1. Die Durchführung von Heizungssträngen durch die Wohnung ist vom Mieter dann zu dulden, wenn sie dem Anschluß seiner Wohnung und der anderen Wohnungen des Hauses an die Zentralheizung dienen soll und ordnungsgemäß gem. § 541 b BGB angekündigt worden ist. Insoweit ist unerheblich, daß der in dem Schreiben angekündigte Beginn der Arbeiten im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Duldungsanspruch bereits verstrichen ist. 2. Bei Modernisierungsmaßnahmen ist auch die zu erwartende Betriebskostenerhöhung mitzuteilen. 3. Der Austausch von einfachverglasten Fenstern gegen Kunststofffenster mit Wärmedämmverglasung stellt in Küche, Toilette und Kammer keine Wertverbesserung dar.
    LG Berlin
    01.02.1994
  4. 61 S 301/93 - Begründungsanforderungen bei Eigenbedarfskündigung/Vollmachtsrüge bei Schriftsatzkündigung)
    Leitsatz: 1. Die Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs in dem Kündigungsschreiben richtet sich allein nach dem darin von dem Vermieter definierten Bedarfsgrund. 2. Die im Schriftsatz (hier Klageschrift) von dem Prozeßbevollmächtigten auf der Grundlage der Prozeßvollmacht im Namen seines Mandanten erklärte Kündigung eines Mietverhältnisses kann von der Gegenpartei wirksam gemäß § 174 BGB selbst dann zurückgewiesen werden, wenn der Mangel der Prozeßvollmacht nicht gerügt ist.
    LG Berlin
    24.01.1994
  5. 65 S 82/91 - Kündigung; Betriebsbedarf; Hauswartdienstwohnung; Kündigungsbegründung
    Leitsatz: 1. Bejahung eines berechtigten Interesses (Betriebsbedarf) im Sinne des § 564 b Abs. 1 BGB bei der Kündigung einer Wohnung, wenn diese einem Hauswart zur Verfügung gestellt werden soll. 2. Der Wirksamkeit einer Kündigung steht nicht entgegen, daß einem Mieter die Wohnung als "normale" Mietwohnung und nicht als Hauswartdienstwohnung überlassen wurde. 3. Zu den Anforderungen an die Begründung einer solchen Kündigung.
    LG Berlin
    10.12.1991
  6. 209 C 29/22 - Mietspiegel 2019 als Schätzgrundlage, Modernisierungsmaßnahmen vor Mietvertragsbeginn, Angebot auf Einsichtnahme ausreichend, Kosten nach Jahreswert der streitigen Miete
    Urteil: ...Gericht gebunden....
    AG Charlottenburg
    09.06.2023
  7. 104 C 37/20 - Eigenbedarfskündigung trotz Vereinbarung, nur in besonderen Ausnahmefällen werde gekündigt
    Leitsatz: Die Regelung im Mietvertrag mit der Voreigentümerin, wonach nur in besonderen Ausnahmefällen bei wichtigen berechtigten Interessen des Wohnungsunternehmens gekündigt werde, schließt nach Umwandlung und Veräußerung eine Eigenbedarfskündigung des Erwerbers nicht aus. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    24.06.2020
  8. 11 C 314/15 - Erweiterung der Müllplätze, Errichtung von Recyclingsammelstellen, Schließung der Müllabwurfanlagen als Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: Ein Vermieter kann die Miete nicht nach § 559 BGB erhöhen, nachdem er wegen Schließung der Müllabwurfanlage (Müllschlucker) die Müllplätze erweitert und Recyclingsammelstellen errichtet hat. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    07.06.2016
  9. 15a C 157/15 - Entlassung/Ausscheiden des ausziehenden Mieters aus dem Mietverhältnis, Kündigung gegenüber nur einem von mehreren Mietern, Mitwirkung an Vertragsänderung bei Mietermehrheit
    Leitsatz: 1. Nutzt einer von zwei Mietern die Wohnung mit Einverständnis des Vermieters allein weiter und wirkt deshalb an einer Kündigung nicht mit, ist er gegenüber dem ausziehenden Mieter und dem Vermieter nach Treu und Glauben grundsätzlich verpflichtet, an einer der tatsächlichen Nutzung entsprechenden Vertragsänderung - der Fortsetzung des Mietverhältnisses mit ihm allein - mitzuwirken und dadurch der Entlassung des ausziehenden Mieters aus dem Mietverhältnis zuzustimmen. 2. Hat bei Mietermehrheit der ausgezogene Mieter seinen Auszug dem Vermieter nicht mitgeteilt und auch keinen Wunsch auf Entlassung aus dem Mietverhältnis geäußert, kommt sein Ausscheiden aus dem Mietverhältnis nicht in Betracht. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    16.12.2015
  10. 18 C 105/15 - Konkludent abgeschlossener Mietvertrag, Mieterwechsel durch schlüssiges Handeln
    Leitsatz: Wird dem Vermieter von einem Dritten per Fax das Angebot unterbreitet, an Stelle des bisherigen Mieters zu denselben Bedingungen in den Mietvertrag einzutreten, kommt mit dem Dritten ein Mietvertrag konkludent zustande, auch wenn der Vermieter auf das Angebot des Dritten schweigt, aber monatelang dessen Mietzinszahlungen entgegennimmt; der bisherige Mieter scheidet in diesem Fall aus dem Mietverhältnis aus. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    06.10.2015