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Suchergebnis Urteilssuche (1991 - 2000 von 8028)
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3 U 144/20 - Wartungskosten nur mit Kostenobergrenze, Kosten einer „Vor-Ort-Betreuung“, BetriebskostenLeitsatz: 1. Positionen, die nicht in der BetrKV definiert sind, müssen so konkret beschrieben werden, dass der Mieter abschätzen kann, welche Kosten auf ihn zukommen; die Verwendung nicht näher erläuterter Begriffe wie „Center-Management“, „Raumkosten“ oder „Allgemeiner Service“ reicht nicht aus.2. Wartungskosten können auch in Geschäftsraummietverträgen formularvertraglich nicht ohne Kostenobergrenze wirksam umgelegt werden.(Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg05.04.2022
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21 U 66/16 - Keine bauablaufbezogene Darstellung bei Ansprüchen nach § 642 BGB, KündigungsvergütungLeitsatz: ...ist, kann das Gericht deshalb unter den...KG16.02.2018
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6 U 117/13 - Ausschluss des KonkurrenzschutzesLeitsatz: Der formularmäßige Ausschluss des Konkurrenzschutzes ist dann unwirksam, wenn der Mieter neben der Betriebspflicht und der Sortimentsbindung auch verpflichtet ist, das Preisniveau vergleichbarer Mitbewerber zu unterschreiten. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg25.11.2014
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1 W 57/11 - Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum an geschiedenen Ehegatten; ideeller MiteigentumsanteilLeitsatz: 1. Ein Zustimmungserfordernis gemäß § 12 WEG erfasst, falls es ohne nähere Einschränkung vereinbart ist, auch die nur teilweise Veräußerung des Wohnungs- oder Teileigentums in Form eines ideellen Miteigentumsanteils und die Veräußerung an einen Erwerber, der bereits Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist. 2. Ist als Ausnahme von einem Zustimmungserfordernis gemäß § 12 WEG die „Veräußerung an Ehegatten" vereinbart, so gilt diese nicht für eine Veräußerung an den geschiedenen Ehegatten, die erst nach Rechtskraft der Scheidung schuldrechtlich vereinbart wird.KG01.03.2011
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12 U 183/07 - Notwendige Leistungsaufforderung für Schönheitsreparaturen; ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung; missverständliches Vermieterverhalten; relativierende Äußerungen des VermietersLeitsatz: Zieht ein Mieter aus, ohne Schönheitsreparaturen auszuführen, liegt in diesem Verhalten dann keine endgültige Erfüllungsverweigerung, wenn dieser zuvor ein Vermieterschreiben erhalten hat, nach dessen Inhalt er davon ausgehen konnte, dass der Vermieter nach der vollständigen Räumung gesondert an ihn herantreten werde, wenn Schönheitsreparaturen auszuführen sein sollten.KG09.06.2008
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4 U 105/05 - Beschränkter Baukostenzuschuß bei FernwärmeversorgungLeitsatz: Werden die AVB FernwärmeV in den Wärmeversorgungsvertrag einbezogen, beschränkt § 9 Abs. 1 Satz 2 den vom Wärmeversorgungsunternehmen erhobenen Baukostenzuschuß auf 70 % der Baukosten. Etwaige Überzahlungen können von dem in den Vertrag eingetretenen Unternehmen aus ungerechtfertigter Bereicherung zurück verlangt werden. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg08.02.2006
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7 U 140/04 - Tarife der Berliner Wasserbetriebe nach der TeilprivatisierungUrteil: ...Gerichte die Tarife nach den Maßstäben des...KG15.02.2005
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25 W 6893/98 - Selbständiges Beweisverfahren über MinderungLeitsatz: Im selbständigen Beweisverfahren kann ein Sachverständigengutachten über die Höhe von Mietminderungen beantragt werden. (Leitsatz der Redaktion)KG15.02.1999
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4 RE-Miet 1/93 - Verlängerungsfiktion; Formular-Wohnungsmietvertrag; Formularklausel; Verlängerung des MietverhältnissesLeitsatz: Die Verlängerungsfiktion des § 568 BGB wird in einem Formular-Wohnungsmietvertrag, da es an einer wirksamen Einbeziehung gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGBG fehlt, nicht wirksam durch folgende Klausel abbedungen: Wird nach Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache vom Mieter fortgesetzt, so findet § 568 BGB keine Anwendung.OLG Schleswig27.03.1995
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30 O 28/22 - Abschluss eines Maklervertrages im InternetLeitsatz: 1. Ein Makler kann aus einem Maklervertrag keine Rechte herleiten, wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung auf einer vom Makler bereitgestellten Webseite durch eine Schaltfläche abgibt, die allein mit dem Wort „Senden“ beschriftet ist (§ 312j Abs. 3, 4 BGB).2. Eine individuelle Kommunikation i.S.d. § 312j Abs. 5 BGB ist ausgeschlossen, wenn der Verbraucher keine Möglichkeit hat, auf den Inhalt der von ihm abgegebenen Willenserklärung Einfluss zu nehmen. Hat er schon aus technischer Sicht lediglich die Möglichkeit, eine vom Unternehmer vorgegebene Willenserklärung oder vom Unternehmer vorgegebene Auswahlmöglichkeiten auszuwählen, so kann es sich niemals um individuelle Kommunikation handeln.LG Stuttgart28.11.2022
