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Suchergebnis Urteilssuche (1991 - 2000 von 8136)

  1. 2Z AR 92/97 - Sofortige Beschwerde; Zurückverweisungsbeschluß; Landgericht; Wohnungseigentumsbericht; Zuständigkeit
    Leitsatz: 1. Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einem Amtsgericht als Wohnungseigentumsgericht und einem Landgericht als Prozeßgericht ist auch der Zurückverweisungsbeschluß des Landgerichts an das Amtsgericht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. 2. Hat der Käufer einer Eigentumswohnung, der nie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird, im notariellen Kaufvertrag die Bezahlung des Wohngeldes ab Besitzübergang übernommen, ist das Wohnungseigentumsgericht zur Entscheidung über eine Streitigkeit, die auf den notariellen Kaufvertrag gestützt wird, nicht zuständig.
    BayObLG
    04.12.1997
  2. 4 Lw 6/92 - landwirtschaftlicher Nutzungsvertrag; Landkreis; Gesamtrechtsnachfolger; Funktionsnachfolger
    Leitsatz: 1. Die Landkreise sind nicht Gesamtrechtsnachfolger der ehemaligen Kreise oder Räte der Kreise geworden. 2. Zur Frage, inwieweit ein Landkreis als Funktionsnachfolger für Ansprüche aus landwirtschaftlichen Nutzungsverträgen haften kann.
    KreisG Stendal
    14.05.1992
  3. 5 Ws 148/25, 5 Ws 149 - 160/25, 5 Ws 148/25, 5 Ws 149 - 160/25, 5 Ws 149/25, 5 Ws 160/25 - Überraschungsentscheidung im selbständigen Einziehungsverfahren
    Leitsatz: ...Überraschungsentscheidung darstellt, weil das Gericht den...
    KG
    27.01.2026
  4. III ZR 306/04 - Haftung des Urkundsnotars für unzureichende Belehrung
    Leitsatz: a) Der Notar ist verpflichtet, die Erwerber eines Erbbaurechts darauf hinzuweisen, daß der Grundstückseigentümer seine Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts erteilen, jedoch zur Belastung verweigern kann, wenn die Zustimmungsbedürftigkeit dieser Verfügungen Inhalt des Erbbaurechts ist (§ 5 ErbbauVO) und der Notar, z.B. aufgrund einer in dem Kaufvertrag enthaltenen Belastungsvollmacht, damit rechnen muß, daß die Erwerber das Recht zur Finanzierung des Kaufpreises belasten wollen. b) Der Notar ist in derartigen Fallgestaltungen weiter verpflichtet, die Erwerber über die Gefahren einer "gespaltenen" Eigentümerzustimmmung zu belehren und ihnen Möglichkeiten, diesen entgegenzuwirken, aufzuzeigen.
    BGH
    02.06.2005
  5. 8 W 28/21 - Feststellungsanspruch einer unwirksamen Wertsicherungsklausel im Gewerbe-raummietvertrag
    Leitsatz: Der Gebührenstreitwert bei einem streitgegenständlichen Gewerbemietverhältnis berechnet sich über § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG nach § 9 ZPO. Für den Streitwert der Feststellungsklage ist nicht der dreieinhalbfache Jahresbetrag einer durchschnittlichen Mieterhöhung in den letzten drei Jahren anzusetzen, sondern, wenn es sich um verändernde Jahreswerte handelt, der höchste für die Berechnung maßgebliche Einzelwert in den ersten dreieinhalb Jahren nach Klageerhebung (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - II ZR 169/16 - juris).(Leitsatz der Redaktion)
    KG
    21.12.2021
  6. 4 C 1/22 - Keine Mietminderung für Katzenlärm
    Leitsatz: Auch in einem hellhörigen Haus sind Lärmbeeinträchtigungen durch Katzen als sozialadäquat hinzunehmen, wenn der Trittschallschutz den Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Spandau
    18.10.2023
  7. 8a C 205/15 - Berliner Mietspiegel 2015 qualifiziert
    Leitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel 2015 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.2. Welcher Mietspiegel anwendbar ist, richtet sich nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    06.01.2016
  8. 9 C 202/12 - Konkludenter Verzicht auf Räumungsanspruch durch langes Zuwarten; verspäteter Kostenvorschuss
    Leitsatz: Wenn nach fristloser Kündigung und Einreichung einer Räumungsklage der Kostenvorschuss erst nach mehr als einem Jahr eingezahlt wird, kann ein stillschweigender Verzicht auf den Räumungsanspruch oder dessen Verwirkung angenommen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    04.12.2013
  9. 66 S 178/22 - Schadensersatzanspruch nach vorgetäuschtem Eigenbedarf
    Leitsatz: 1. Hat der Vermieter wegen Eigenbedarfs gekündigt, die Wohnung dann aber nicht der benannten Bedarfsperson, sondern einem Dritten vermietet, steht dem gekündigten Mieter ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der mit dem Dritten vereinbarten Miethöhe zu.2. Dem nach vorgetäuschtem Eigenbedarf gekündigten Mieter kann der Anspruch zustehen, den vom Vermieter mit der Neuvermietung laufend erzielten Mehrerlös nach § 285 Abs. 1 BGB herauszuverlangen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin II
    28.02.2024
  10. V ZR 246/21 - Wiederholung eines für ungültig erklärten Beschlusses
    Leitsatz: ...das Gericht die gerügten...
    BGH
    10.02.2023