Urteil Heizkostenabrechnung
Schlagworte
Heizkostenabrechnung; mehrere Wohngebäude als Abrechnungseinheit; Wirtschaftseinheit; Gemeinschaftsheizung; Verwendung eines unrichtigen Berechnungsfaktors
Leitsätze
1. Der Vermieter darf Heizungs- und Warmwasserkosten als Wirtschaftseinheit zusammenfassen und einheitlich abrechnen, wenn die mehreren Wohngebäude von Beginn des Mietverhältnisses an durch eine Gemeinschaftsheizung versorgt worden sind.
2. Die Verwendung eines falschen - aber nachvollziehbaren - Berechnungsfaktors in der Betriebskostenabrechnung führt nicht ohne Weiteres zur Unbegründetheit der Nachforderungsklage.
(Leitsätze der Redaktion)
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