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Suchergebnis Urteilssuche (7711 - 7720 von 7812)
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V ZR 86/22 - Drittschadenliquidation nach einstweiliger BeschlussaussetzungUrteil: ...Gericht, welches über einen Anspruch nach...BGH21.04.2023
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VIII ZR 420/21 - Nebenpflicht des Mieters zur Gewährung der WohnungsbesichtigungUrteil: ...aus Art. 14 Abs. 1. Die Gerichte seien...BGH26.04.2023
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64 S 189/22 - Keine Berufung auf Ausnahmetatbestand einer bestandsgeschützten höheren Vormiete bei Verletzung der InformationspflichtenLeitsatz: 1. Ein Vermieter kann sich bei einer über die Grenze der „Mietpreisbremse“ gemäß § 556d Abs. 1 BGB hinausgehenden Mietvereinbarung nicht auf den Ausnahmetatbestand einer bestandsgeschützten höheren Vormiete nach § 556e Abs. 1 BGB berufen, soweit der Vormieter die Vormiete deswegen tatsächlich nicht schuldete, weil der Vermieter diesem gegenüber seine aus § 556g Abs. 1a BGB fließenden Informationspflichten verletzt hatte.2. Das Interesse des Mieters an der Herabsetzung der vertraglich vereinbarten Miete auf das nach den Vorschriften über die „Mietpreisbremse“ gemäß §§ 556d ff. BGB höchstzulässige Maß ist entsprechend § 41 Abs. 5 GKG mit dem einfachen und nicht mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der streitigen Mietpreisüberhöhung zu bewerten. (Anschluss KG - 12 W 26/22 -, Beschl. v. 29.9.2022, GE 2022, 1258 ff.; entgegen BGH - VIII ZR 382/21 -, Urt. v. 18.5.2022, Rn. 54 und BGH - VIII ZR 45/19 -, Urt. v. 27.5.2020, BGHZ 225, 352 ff., Rn. 117)LG Berlin26.04.2023
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VIII ZR 125/21 - Erstattungsanspruch für verauslagte GerichtskostenvorschüsseLeitsatz: Eine Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte Gerichtskostenvorschüsse gemäß § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht, soweit dieser materiell-rechtliche Erstattungsanspruch wegen des Vorrangs des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nicht durchgesetzt werden kann.BGH26.04.2023
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XII ZR 83/22 - Mehrkosten für die Anmietung von Ersatzräumen bei Scheitern eines Mietver-tragesLeitsatz: ...das Gericht grundsätzlich verpflichtet...BGH26.04.2023
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10 U 80/22 - Anspruch auf Maklerlohn nach Ausübung des VorkaufsrechtsLeitsatz: 1. Die Vereinbarung im Grundstückskaufvertrag, dass bei Ausübung des Vorkaufsrechts des Mieters dieser verpflichtet ist, den Käufer von der Zahlung der Maklerprovision freizustellen und ihm bereits geleistete Provisionszahlungen zu erstatten, ist ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter.2. Nach Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Mieter hat bei Vereinbarung einer Maklerklausel im Vertrag der Makler einen Provisionsanspruch gegen den Vorkaufsberechtigten, der an den Käufer abgetreten werden kann und dessen Zahlungsanspruch gegen den Vorkaufsberechtigten begründet.(Leitsätze der Redaktion)KG27.04.2023
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10 U 100/22 - Ansprüche wegen eines SchlüsselverlustsUrteil: ...anderer Gerichte an, wonach im Grundsatz...OLG Brandenburg27.04.2023
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7 C 481/22 - Heizkostenabrechnung bei HolzbefeuerungLeitsatz: 1. Nach § 2 Nr. 4a der BetrKV und nach § 7 Abs. 2 der HeizkostenV sind bei einer Zentralheizung nur die Kosten der tatsächlich verbrauchten Brennstoffe umlegbar.2. Kosten für Brennstoffe, die gar nicht verbraucht wurden, sind nicht umlegbar. 3. Ausgeschlossen ist es daher, für eine mit Holz betriebene Heizung als Brennstoff Heizöl zu berechnen. 4. Einen vom Vermieter behaupteten Verlustzuschlag (hier: 18 %) auf den Brennstoffpreis braucht der Mieter nicht zu bezahlen.(Leitsätze der Redaktion)AG Besigheim27.04.2023
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32 C 172/22 - Keine getrennte Kündigung des Garagenmietvertrags bei an demselben Tag angemieteter WohnungLeitsatz: 1. Schließen die Parteien an demselben Tag einen Wohnraummietvertrag und einen Vertrag über die Anmietung einer Garage, hat, so keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen, zumindest der Mieter einen Verknüpfungswillen hinsichtlich beider Verträge, was zu ihrer Einheitlichkeit führt. Sie können dann auch nur gemeinsam nach wohnungsmietrechtlichen Grundsätzen gekündigt werden. Auf die Frage, ob sich die Wohnung und die Garage auf demselben Grundstück befinden, kommt es hingegen nicht an.2. Werden beide Verträge von dem Vermieter gestellt und handelt es sich hierbei um Formularverträge, folgt aus der Verwendung unterschiedlicher Vertragsurkunden auch keine Vermutung für einen Trennungswillen der Parteien.3. Klauseln in einem Garagenmietvertrag, die eine Trennung dieses Vertrages von einem zugleich bestehenden Wohnraummietvertrag anordnen, sind unwirksam, sie geben auch keinen Rückschluss auf den Willen der Parteien bei Vertragsschluss.AG Hanau05.05.2023
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126 C 275/22 - Haftung für Schäden durch herabgefallene Äste eines BaumesLeitsatz: Zur Verkehrssicherungspflicht eines Parkplatzbetreibers.(Leitsatz der Redaktion)AG Köln08.05.2023