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Urteil Erstattungsanspruch für verauslagte Gerichtskostenvorschüsse
Schlagworte
Erstattungsanspruch für verauslagte Gerichtskostenvorschüsse
Leitsatz
Eine Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte Gerichtskostenvorschüsse gemäß § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht, soweit dieser materiell-rechtliche Erstattungsanspruch wegen des Vorrangs des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nicht durchgesetzt werden kann.
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