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Urteil Mehrkosten für die Anmietung von Ersatzräumen bei Scheitern eines Mietver-trages
Schlagworte
Mehrkosten für die Anmietung von Ersatzräumen bei Scheitern eines Mietver-trages
Leitsatz
Werden nach Scheitern eines Mietvertrags die Mehrkosten für ein Ersatzobjekt als Schadensersatz geltend gemacht, ist das Gericht grundsätzlich verpflichtet, zur Gebrauchswertsdifferenz ein Sachverständigengutachten einzuholen.
(Leitsatz der Redaktion)
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