Urteil Anspruch auf Maklerlohn nach Ausübung des Vorkaufsrechts
Schlagworte
Anspruch auf Maklerlohn nach Ausübung des Vorkaufsrechts
Leitsätze
1. Die Vereinbarung im Grundstückskaufvertrag, dass bei Ausübung des Vorkaufsrechts des Mieters dieser verpflichtet ist, den Käufer von der Zahlung der Maklerprovision freizustellen und ihm bereits geleistete Provisionszahlungen zu erstatten, ist ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter.
2. Nach Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Mieter hat bei Vereinbarung einer Maklerklausel im Vertrag der Makler einen Provisionsanspruch gegen den Vorkaufsberechtigten, der an den Käufer abgetreten werden kann und dessen Zahlungsanspruch gegen den Vorkaufsberechtigten begründet.
(Leitsätze der Redaktion)
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