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Urteil Nebenpflicht des Mieters zur Gewährung der Wohnungsbesichtigung
Schlagworte
Nebenpflicht des Mieters zur Gewährung der Wohnungsbesichtigung
Leitsatz
Es besteht eine vertragliche, aus § 242 BGB herzuleitende Nebenpflicht des Wohnraummieters, dem Vermieter - nach entsprechender Vorankündigung - den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund (hier: beabsichtigte Veräußerung der Wohnung) gibt. Eine solche Pflicht kann sich zudem aus einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag ergeben (im Anschluss an Senatsurteil vom 4. Juni 2014 - VIII ZR 289/13, GE 2014, 1053 = NJW 2014, 2566 Rn. 16 f., 20).
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