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  1. 5631/05 - Vermögensrechtsbereinigung; „gerechter Ausgleich“ zwischen dem Schutz des Eigentums und den Erfordernissen des Allgemeininteresses
    Leitsatz: Die Änderung des § 30 a Abs. 1 Vermögensgesetz mit Anfügung von Satz 4 durch das Gesetz vom 20. Oktober 1998 über die Vermögensrechtsbereinigung missachtet das Erfordernis des „gerechten Ausgleichs" zwischen dem Schutz des Eigentums und den Erfordernissen des Allgemeininteresses. (Leitsatz der Redaktion)
    EGMR, Fünfte Sektion
    08.12.2011
  2. 5 U 167/08 - Verjährungsneubeginn bei Anerkenntnis des Anspruchs auf Nutzungsherausgabe durch Bevollmächtigung des Verfügungsberechtigten
    Leitsatz: 1. Herausgabe der Mieten schuldet nach § 7 Abs. 7 Satz 1 und 2 VermG der „Verfügungsberechtigte"; dies ist gem. § 2 Abs. 3 VermG derjenige, in dessen Eigentum das Grundstück in dem maßgeblichen Zeitpunkt steht. 2. Für ein Anerkenntnis „in anderer Weise" im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB genügt ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen der Forderung unzweideutig entnehmen lässt und angesichts dessen der Gläubiger darauf vertrauen darf, dass sich der Schuldner nicht auf den Ablauf der Verjährung berufen wird. 3. Auf das Anerkenntnis finden die Vorschriften über die Stellvertretung entsprechende Anwendung.
    Brdbg. OLG
    05.11.2009
  3. 1 UH 1/80 (a) - Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch
    Leitsatz: Der auf die Dauer des Studiums abgeschlossene Mietvertrag über ein Einzelappartement in einem Studentenwohnheim stellt keine Vermietung von Wohnraum nur zum "vorübergehenden Gebrauch" im Sinne von § 10 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe vom 18.12.1974 (MHG) dar.
    Hans. OLG Bremen
    07.11.1980
  4. VIII ZR 68/17 - Zahlungsklage auf Basis eines fortgeschriebenen Mieterkontos
    Leitsatz: .... Das Gericht darf die Bestimmtheit des...
    BGH
    21.03.2018
  5. 6 K 49/02 GE - Restitutionsausschlussgrund, Logenhaus, Kindergarten, Jugendfreizeithaus, Stichtag, Nutzungsänderung, Rückübertragungsausschluss
    Leitsatz: Der Restitutionsausschlußgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG bleibt bestehen, wenn ein ehemaliges Logenhaus, das zu DDR-Zeiten zum Kindergarten umgebaut wurde, nach dem Stichtag 29. September 1990 als Jugendfreizeithaus genutzt wurde und diese Nutzung auch im Zeitraum der gerichtlichen Entscheidung anhält (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 25.9.2002 - 8 C 25.01 -, ZOV 2003, 53).
    VG Gera
    12.12.2003
  6. 2 SO 182/12 - Rückübertragungsverfahren; Entschädigung für überlange Verfahrensdauer; Altverfahren; unbezifferter Leistungsantrag
    Leitsatz: 1. Der auf Entschädigung nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG bzw. nach § 198 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 GVG gerichtete Leistungsantrag ist unzulässig, wenn er unbeziffert ist und weder der Klageantrag selbst noch die Klagebegründung die ungefähre Größenordnung des geltend gemachten Anspruchs oder zumindest den begehrten Mindestbetrag angibt. 2. Die Bestimmungen über eine Entschädigung nach den §§ 198 ff. GVG finden nach Art. 23 Satz 1 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren keine Anwendung auf ein verwaltungsgerichtliches Verfahren über einen Restitutionsanspruch, das bei Inkrafttreten des Gesetzes am 3. Dezember 2011 länger als sechs Monate abgeschlossen war. Die Frist des Art. 35 Abs. 1 EMRK beginnt bei Verfahren, für die eine überlange Verfahrensdauer geltend gemacht wird, spätestens mit der Zustellung der den fachgerichtlichen Rechtszug abschließenden Entscheidung. 3. Zur Feststellung der unangemessenen Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im Einzelfall. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Thüringen
    22.01.2014
  7. Rechtssache Forrer-Niedenthal gegen Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 47316/99) - DDR-Kaufvertrag; Übertragung von Grundeigentum in Volkseigentum
    Leitsatz: Art. 237 § 1 EGBGB, wonach Fehler eines DDR-Kaufvertrages zur Übertragung von Grundeigentum in Volkseigentum geheilt werden können, verstößt nicht gegen die EMRK.  
    EGMR
    20.02.2003
  8. VIII ZR 37/07 - Rauchen in der Mietwohnung als vertragswidriger Gebrauch; Schönheitsreparaturen; übermäßiger Renovierungsbedarf; Verschlechterungen der Mietwohnung; Raucherexzesse; Schadensersatz
    Leitsatz: Rauchen in einer Mietwohnung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und begründet eine Schadensersatzpflicht des Mieters, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung beseitigen lassen, sondern darüber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfordern. Das gilt unabhängig davon, ob ein Renovierungsbedarf bereits vorzeitig entsteht (Fortführung des Senatsurteils vom 28. Juni 2006 - VIII ZR 124/05, GE 2006, 1158 = NJW 2006, 2915).
    BGH
    05.03.2008
  9. VIII ZR 6/07 - Mieterhöhung bei verspäteter Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme; fehlende Ankündigung
    Leitsatz: Einer Mieterhöhung wegen Modernisierung steht nicht entgegen, daß der Vermieter den Beginn der Modernisierungsarbeiten weniger als drei Monate vorher angekündigt und der Mieter der Maßnahme widersprochen hat.
    BGH
    19.09.2007
  10. VII ZR 185/98 - Behinderungsanzeige; Haftung des Auftraggebers für nicht rechtzeitig erbrachte Leistungen eines Vorunternehmers
    Leitsatz: a) Der Auftragnehmer hat in der Behinderungsanzeige anzugeben, ob und wann seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müßten, nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können. b) Die Behinderungsanzeige dient der Information des Auftraggebers über die Störung. Er soll gewarnt und es soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, die Behinderung abzustellen. BGB §§ 278, 642; VOB/B § 6 Nr. 6 a) Ob und welche Verbindlichkeit den Auftraggeber gegenüber dem Nachunternehmer trifft, ist nach der jeweiligen vertraglichen Gestaltung zu beurteilen. Geht es um Fristüberschreitungen, bedürfen die Vertragsbestimmungen der Auslegung, ob der Auftraggeber die Verpflichtung übernommen hat, das Bauwerk zu den vereinbarten Fristen als für die Nachunternehmerleistung geeignet zur Verfügung zu stellen. Allein die Vereinbarung von Vertragsfristen reicht dazu nicht aus. b) § 642 BGB ist bei aufrechterhaltenem Vertrag neben § 6 Nr. 6 VOB/B anwendbar. c) Der Auftraggeber kann dem Nachunternehmer aus § 642 BGB haften, wenn er durch das Unterlassen einer bei der Herstellung des Werkes erforderlichen und ihm obliegenden Mitwirkungshandlung in den Verzug der Annahme kommt (abweichend von BGH, Urteil vom 27. Juni 1985 - VII ZR 23/84, BGHZ 95, 128).
    BGH
    21.10.1999