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Urteil Gebührenstreitwert
Schlagworte
Gebührenstreitwert; Mängelbeseitigung; Streitwert bei Mängelbeseitigungsklage; Streitwertfestsetzung; reformatio in peius
Leitsatz
Für die Festlegung des Gebührenstreitwerts einer Klage auf Beseitigung von Mängeln der Mietsache ist in entsprechender Anwendung des § 16 GKG der Jahresbetrag der Mietminderung maßgebend.
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