Urteil Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks wegen Verfolgung der Bekennenden Kirche, hilfsweise Zuerkennung von Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz, Rückerstattungsanordnung - REAO
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Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks wegen Verfolgung der Bekennenden Kirche, hilfsweise Zuerkennung von Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz, Rückerstattungsanordnung - REAO
Leitsätze
Hinsichtlich der Bekennenden Kirche ist im Rahmen der Prüfung einer Kollektivverfolgung i.S.v. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b REAO zwischen der Bekennenden Kirche als organisatorischer Einheit (mit ihren Einrichtungen und samt der Führungsmitglieder und zugehörigen Pfarrer) und den sonstigen Mitgliedern (Träger der sog. Roten Karte) zu unterscheiden.
Die Mitglieder der Bekennenden Kirche gehörten als solche in der Zeit des Nationalsozialismus nicht einem Personenkreis an, den das NS-Regime in seiner Gesamtheit vom kulturellen und wirtschaftlichen Leben Deutschlands auszuschließen beabsichtigte und der damit kollektivverfolgt war. Die Mitglieder der Bekennenden Kirche wurden vom NS-Regime nicht als Hindernis auf dem Weg zur Durchsetzung ihrer weltanschaulichen Ziele wahrgenommen.
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