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63 S 251/01 - Vorfälligkeitsklausel; Heilung durch Befriedigung des Mietanspruchs; TilgungsbestimmungLeitsatz: Eine Tilgungsbestimmung ist anfechtbar, wenn die damit erstrebte Rechtsfolge der Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht erreicht wird, sondern die nicht erstrebte gegenteilige Folge der Unmöglichkeit der Heilung der Verzugsfolgenkündigung nach sich zieht. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin31.05.2002
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65 S 85/01 - Meßtoleranzen bei der Umlegung von WasserkostenLeitsatz: Wasseruhren in einzelnen Wohnungen messen in größeren Einheiten meist einen geringeren als den Gesamtverbrauch an der Hauptwasseruhr; Meßtoleranzen in einem Umfang von etwa 20 % müssen hingenommen werden.LG Berlin04.12.2001
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64 S 158/01 - Verwirkung des Nachzahlungsanspruchs aus einer BetriebskostenabrechnungLeitsatz: Macht der Vermieter nach Auseinandersetzung über eine Betriebskostenabrechnung aus einem seit fünf Jahren beendeten Mietverhältnis erst zweieinhalb Jahre nach Beendigung der Auseinandersetzung den Anspruch aus der Betriebskostenabrechnung erneut geltend, ist sein Anspruch verwirkt.LG Berlin16.10.2001
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2 O 41/01 ER - Kein Schadensersatzanspruch gegen Antennenbetreiber, wenn Grenzwerte eingehalten sindLeitsatz: 1. Die Grundsätze des Anscheinsbeweises sind nicht zu Gunsten desjenigen anzuwenden, der sich auf Gesundheitsschäden durch den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage beruft, wenn die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten sind. 2. Selbst bei nachgewiesener Kausalität würde es an einem Verschulden des Betreibers fehlen. 3. Sind die Grenzwerte eingehalten, entfällt auch ein Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB, da das Merkmal der "Wesentlichkeit" fehlt.LG Aschaffenburg28.09.2001
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67 S 443/00 - Gebrauchsüberlassung an Dritte; außerordentliches Kündigungsrecht bei generell verweigerter UntermieterlaubnisLeitsatz: Der Wohnraummieter hat keinen Anspruch auf eine generelle, nicht personenbezogene Untermieterlaubnis. Verweigert jedoch der Vermieter ganz generell die Untermieterlaubnis unabhängig davon, daß der Mieter keinen konkreten Untermieter genannt hat, kann der Mieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 540 BGB in Anspruch nehmen.LG Berlin28.05.2001
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11 S 32/00 - Mieterhöhung; einvernehmlich; Modernisierung; Kappungsgrenze; Zustimmungsverlangen; Berücksichtigung einer einvernehmlichen Mieterhöhung bei KappungsgrenzeLeitsatz: Der Betrag einer früheren einvernehmlichen Mieterhöhung nach Modernisierung ist in die Berechnung der Kappungsgrenze im Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung einzubeziehen.LG Potsdam30.11.2000
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4 S 166/99 - Mietanpassung; Vereinbarung; Mieterhöhung; künftig; konkludent; Einigung; stillschweigendLeitsatz: Aufgrund der einseitigen Erklärung des Vermieters, die Miete anzupassen, kommt auch dann keine konkludente Erhöhungsvereinbarung zustande, wenn der Mieter die erhöhte Miete über Jahre hinweg bezahlt.LG Mannheim05.04.2000
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65 S 36/99 - Keine Verwirkung des Rechts des Vermieters, einen Mangel zu bestreitenLeitsatz: 1. Die Berechtigung, einen Lebenssachverhalt zu bestreiten (hier: zur Minderung führender Mangel), unterliegt nicht der Verwirkung. 2. Der Rechtsgedanke des § 539 BGB kann nicht zu Lasten des Vermieters herangezogen werden.LG Berlin13.08.1999
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8 S 107/98 - Ortsübliche Vergleichsmiete; Wirtschaftsstrafgesetz; geringes Angebot; Mietspiegel; EinzelzimmerLeitsatz: Bei Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einzeln vermieteter Zimmer einer Wohnung ist die Miete vergleichbarer Einzelzimmer heranzuziehen. Im Anwendungsgebiet des Mietspiegels Münster kann dieser zur Berechnung herangezogen werden.LG Münster12.08.1999
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311 S 152/98 - gleitende Nichtigkeit; Nichtigkeit; Wesentlichkeitsgrenze; ortsübliche Vergleichsmiete; WirtschaftsstrafgesetzLeitsatz: Die sogenannte gleitende Nichtigkeit führt nicht dazu, daß bei jedem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete dem dadurch zulässig gewordenen Mietzins jeweils noch ein Zuschlag von 20 % hinzuzusetzen ist. Bei der Berechnung des Rückzahlungsanspruchs des Mieters ist die gestiegene ortsübliche Vergleichsmiete vielmehr nur und insoweit zu berücksichtigen, wie sie den bei Vertragsschluß zulässigen und insoweit wirksam vereinbarten Mietzins übersteigt.LG Hamburg04.06.1999
