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Urteil Fristlose Kündigung wegen Beschmierens der Hausfassade
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen Beschmierens der Hausfassade
Leitsatz
Beschmiert ein Mieter Fassaden und Flure mit vermieterfeindlichen Schriftzügen, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung.
(Leitsatz der Redaktion)
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