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Urteil Herausgabe von Unterlagen seitens der ausgeschiedenen Verwalterin


Schlagworte

Herausgabe von Unterlagen seitens der ausgeschiedenen Verwalterin

Leitsatz

Gegenüber dem Herausgabeanspruch des neuen Verwalters gegen den ehemaligen reicht es im Herausgabeprozess nicht aus, wenn der gegenwärtige Besitz bestritten wird. Die Beklagtenseite muss vielmehr die entlastende Unmöglichkeit der Herausgabe hinreichend darlegen und unter Beweis stellen.

(Leitsatz der Redaktion)

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