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Urteil Eigenbedarfskündigung zugunsten von Familienangehörigen


Schlagworte

Eigenbedarfskündigung zugunsten von Familienangehörigen

Leitsatz

„Familienangehörige“ i.S.v. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB sind nur Personen, für die das Prozessrecht mit Rücksicht auf die persönliche Beziehung zur Vermieterin ein Zeugnisverweigerungsrecht vorsieht. Darauf, ob ein besonders enges persönliches Band zwischen der Vermieterin und der Bedarfsperson besteht, kommt es nicht an.

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