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Urteil Eigenbedarfskündigung zugunsten von Familienangehörigen
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung zugunsten von Familienangehörigen
Leitsatz
„Familienangehörige“ i.S.v. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB sind nur Personen, für die das Prozessrecht mit Rücksicht auf die persönliche Beziehung zur Vermieterin ein Zeugnisverweigerungsrecht vorsieht. Darauf, ob ein besonders enges persönliches Band zwischen der Vermieterin und der Bedarfsperson besteht, kommt es nicht an.
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