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Urteil Zeitliche Einordnung kriegsbeschädigter Gebäude in die Baualtersklassen des Berliner Mietspiegels


Schlagworte

Zeitliche Einordnung kriegsbeschädigter Gebäude in die Baualtersklassen des Berliner Mietspiegels

Leitsatz

Eine Einstufung eines vor 1918 errichteten, kriegsbeschädigten Gebäudes in eine neuere Baualtersklasse kommt nach dem Mietspiegel u. a. nur dann in Betracht, wenn die Wohnung bzw. das Haus nach vollständiger Zerstörung wieder neu aufgebaut wurde, es, nachdem es nicht mehr zu Wohnzwecken geeignet war, wiederhergestellt wurde oder die Wohnung erstmalig von Gewerberaum zu Wohnraum umgewandelt wurde.

(Leitsatz der Redaktion)

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