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Urteil Heizkostennachzahlung
Schlagworte
Heizkostennachzahlung; Betriebskostenabrechnung; Heizkosten; Nachforderung; Stromkosten; Vorauszahlung
Leitsatz
1. Der Mieter hat Heizkostennachzahlungen, die aufgrund der vorgelegten Abrechnung gerechtfertigt sind, auch dann zu zahlen, wenn seine Heizkostenvorauszahlungen dadurch wesentlich überschritten werden.
2. Bezüglich der Stromkosten ist der Ansatz von Schätzkosten in der Heizkostenabrechnung unzulässig.
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