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Suchergebnis Urteilssuche (91 - 100 von 7807)
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10 U 100/22 - Ansprüche wegen eines SchlüsselverlustsUrteil: ...anderer Gerichte an, wonach im Grundsatz...OLG Brandenburg27.04.2023
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7 C 481/22 - Heizkostenabrechnung bei HolzbefeuerungLeitsatz: 1. Nach § 2 Nr. 4a der BetrKV und nach § 7 Abs. 2 der HeizkostenV sind bei einer Zentralheizung nur die Kosten der tatsächlich verbrauchten Brennstoffe umlegbar.2. Kosten für Brennstoffe, die gar nicht verbraucht wurden, sind nicht umlegbar. 3. Ausgeschlossen ist es daher, für eine mit Holz betriebene Heizung als Brennstoff Heizöl zu berechnen. 4. Einen vom Vermieter behaupteten Verlustzuschlag (hier: 18 %) auf den Brennstoffpreis braucht der Mieter nicht zu bezahlen.(Leitsätze der Redaktion)AG Besigheim27.04.2023
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VIII ZR 420/21 - Nebenpflicht des Mieters zur Gewährung der WohnungsbesichtigungUrteil: ...aus Art. 14 Abs. 1. Die Gerichte seien...BGH26.04.2023
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64 S 189/22 - Keine Berufung auf Ausnahmetatbestand einer bestandsgeschützten höheren Vormiete bei Verletzung der InformationspflichtenLeitsatz: 1. Ein Vermieter kann sich bei einer über die Grenze der „Mietpreisbremse“ gemäß § 556d Abs. 1 BGB hinausgehenden Mietvereinbarung nicht auf den Ausnahmetatbestand einer bestandsgeschützten höheren Vormiete nach § 556e Abs. 1 BGB berufen, soweit der Vormieter die Vormiete deswegen tatsächlich nicht schuldete, weil der Vermieter diesem gegenüber seine aus § 556g Abs. 1a BGB fließenden Informationspflichten verletzt hatte.2. Das Interesse des Mieters an der Herabsetzung der vertraglich vereinbarten Miete auf das nach den Vorschriften über die „Mietpreisbremse“ gemäß §§ 556d ff. BGB höchstzulässige Maß ist entsprechend § 41 Abs. 5 GKG mit dem einfachen und nicht mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der streitigen Mietpreisüberhöhung zu bewerten. (Anschluss KG - 12 W 26/22 -, Beschl. v. 29.9.2022, GE 2022, 1258 ff.; entgegen BGH - VIII ZR 382/21 -, Urt. v. 18.5.2022, Rn. 54 und BGH - VIII ZR 45/19 -, Urt. v. 27.5.2020, BGHZ 225, 352 ff., Rn. 117)LG Berlin26.04.2023
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VIII ZR 125/21 - Erstattungsanspruch für verauslagte GerichtskostenvorschüsseLeitsatz: Eine Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte Gerichtskostenvorschüsse gemäß § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht, soweit dieser materiell-rechtliche Erstattungsanspruch wegen des Vorrangs des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nicht durchgesetzt werden kann.BGH26.04.2023
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XII ZR 83/22 - Mehrkosten für die Anmietung von Ersatzräumen bei Scheitern eines Mietver-tragesLeitsatz: ...das Gericht grundsätzlich verpflichtet...BGH26.04.2023
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V ZR 86/22 - Drittschadenliquidation nach einstweiliger BeschlussaussetzungUrteil: ...Gericht, welches über einen Anspruch nach...BGH21.04.2023
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I ZR 113/22 - Keine Reservierungsgebühr durch FormularmaklervertragDer Fall: ...Gerichte Bestimmungen in Allgemeinen...BGH20.04.2023
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30 C 796/22 (87) - Gemietete Heizkostenverteiler, Herausgabe der Schlüsselcodes für digitale Erfassungsgeräte, Wechsel des AblesedienstleistersLeitsatz: a) Der vertragsgemäße Gebrauch eines funkablesbaren Erfassungsgerätes (hier: Heizkostenverteiler) umfasst die Möglichkeit, mit einem geeigneten Funk-Empfänger die erfassten Daten auszulesen.b) Dazu erforderliches Schlüsselmaterial (Codes) hat der Gerätevermieter dem Gerätemieter bei einem Wechsel des Mess-, Ablese- oder Abrechnungsdienstleisters auch dann zur Verfügung zu stellen, wenn der Gerätemietvertrag vor dem Stichtag des § 5 Abs. 1 HeizkostenV, dem 1. Dezember 2022, geschlossen wurde.c) Unterbleibt die Herausgabe des Schlüsselmaterials durch den Gerätevermieter, wird von diesem der vertragsgemäße Gebrauch nicht gewährt, so dass der Gerätemieter den Gerätemietvertrag nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristlos kündigen kann.(Leitsätze der Redaktion)AG Frankfurt/Main20.04.2023
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25 C 183/22 - Eigenbedarfskündigung zugunsten von FamilienangehörigenLeitsatz: „Familienangehörige“ i.S.v. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB sind nur Personen, für die das Prozessrecht mit Rücksicht auf die persönliche Beziehung zur Vermieterin ein Zeugnisverweigerungsrecht vorsieht. Darauf, ob ein besonders enges persönliches Band zwischen der Vermieterin und der Bedarfsperson besteht, kommt es nicht an.AG Mitte20.04.2023