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1 HK O 1046/15 - EnEV-Pflichtangaben treffen auch MaklerLeitsatz: Die Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach § 16a EnEV betreffen auch den Immobilienmakler.LG Würzburg10.09.2015
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V ZR 65/15 - Beschwer bei Verurteilung zur Duldung eines NotwegsLeitsatz: 1. Bei der Verurteilung zur Duldung eines Notwegs richtet sich die Beschwer nach der Wertminderung des dienenden Grundstücks. Dabei ist der Verlust wesentlicher Funktionen von Bäumen und Gehölzen (z. B. Windschutz) nicht zu berücksichtigen, wenn deren Entfernung zur Einräumung des Notwegs nicht erforderlich ist.2. Die bloße Behauptung einer Wertminderung reicht nicht zur Darlegung der Beschwer, wenn ansonsten keine Angaben zum aktuellen Verkehrswert gemacht werden.3. Die Kosten zur Herstellung einer Einfriedung, die möglicherweise beseitigt werden muss, sind nicht zur Darlegung einer Wertminderung des Grundstücks geeignet. (Leitsätze der Redaktion)BGH17.12.2015
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V ZR 80/15 - Streitige Übergabe an WohnungserwerberLeitsatz: Als werdender Wohnungseigentümer ist nur anzusehen, wer (neben einem durch Vormerkung gesicherten Eigentumserwerbsanspruch) den Besitz an der erworbenen Wohnung durch Übergabe erlangt hat.BGH11.12.2015
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65 S 267/15 - Kündigung wegen nicht gezahlter Kaution, Mietrückzahlung nach WohnungsbrandLeitsatz: 1. Eine fristgerechte Kündigung ist schon gerechtfertigt, wenn der Mieter mit der Zahlung eines Teils der Mietkaution in Verzug ist, der eine Monatsmiete übersteigt.2. Wegen der Sicherungsfunktion der Kaution besteht kein Zurückbehaltungsrecht bei behaupteten Mängeln der Mietsache.3. Ein Rückzahlungsanspruch wegen überzahlter Mieten nach einem Wohnungsbrand entfällt, wenn die Zahlungen nicht unter Vorbehalt geleistet wurden. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin28.12.2015
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III ZR 27/14 - Objektive Reichweite des durch Amtshaftung gewährten Vermögensschutzes bei rechtswidrig begünstigendem VerwaltungsaktLeitsatz: a) Ob ein (rechtswidriger) begünstigender Verwaltungsakt haftungsrechtlich schutzwürdiges Vertrauen begründet oder ob einer entsprechenden Vertrauensgrundlage objektive Umstände oder subjektive Kenntnisse bzw. sich aufdrängende Erkenntnismöglichkeiten des Empfängers entgegenstehen, ist nicht erst eine Frage des mitwirkenden Verschuldens im Sinne des § 254 BGB, sondern bereits eine solche der objektiven Reichweite des dem Betroffenen durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes. Ob die Grundlage für die Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Geschädigten nachträglich entfallen ist, lässt sich nur aufgrund einer alle relevanten objektiven und subjektiven Umstände einbeziehenden umfassenden Würdigung des Sachverhalts feststellen (Fortführung Senat, Urteil vom 11. Oktober 2007 - III ZR 301/06, MDR 2008, 22, 23 f. m.w.N.). b) Die Vergewisserungspflicht nach § 3 Abs. 5 VermG entfällt nicht deshalb, weil die Behörde nach § 31 Abs. 2 Satz 1 VermG verpflichtet ist, Dritte, deren rechtliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden können, über die Antragstellung zu informieren. c) Ein Verstoß des Verfügungsberechtigten gegen die Vergewisserungspflicht nach § 3 Abs. 5 VermG kann ein Mitverschulden im Sinne des § 254 Abs. 1 BGB begründen (Bestätigung Senat, Urteil vom 21. Oktober 1999 - III ZR 130/98, BGHZ 143, 18, 31 f.).BGH10.12.2015
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12 Reh (B) 185/14 - Erstattungsansprüche nach RehabilitierungLeitsatz: 1. Zu den Kosten des Verfahrens i.S.v. § 6 Abs. 1 StrRehaG gehören die gesetzlichen Gebühren und Auslagen, die der Rechtsanwalt des Betroffenen auf Grundlage der Rechtsanwaltsgebührenordnung bzw. der Rechtsanwaltsgebührenordnung der DDR erheben konnte. Zu den notwendigen Auslagen des Betroffenen i.S.v. § 6 Abs. 1 StrRehaG gehören nicht die aufgrund einer Gebührenvereinbarung zu zahlenden Beträge, wenn sie die gesetzlichen Rahmengebühren übersteigen.2. Die von der Verwaltungsbehörde nach § 6 Abs. 2 StrRehaG vorgenommene Schätzung des Erstattungsanspruchs kann vom Gericht nur auf Ermessensfehler und Ermessensmissbrauch überprüft werden.3. Über die Regelungen des StrRehaG hinausgehende Schadenersatzansprüche des Betroffenen, insbesondere wegen eines Verdienstausfalls infolge einer in der DDR erlittenen rechtsstaatswidrigen Freiheitsentziehung, sind nicht vorgesehen. (Leitsätze der Redaktion)LG Halle05.05.2015
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12 Reh (B) 73/15 - Zahlungsbeginn einer OpferrenteLeitsatz: 1. Maßgeblich für den Zahlungsbeginn ist ein früher gestellter Antrag auf Opferrente nach § 17 a StrRehaG auch dann, wenn der Rehabilitierungsantrag zunächst abgelehnt wird und erst im Wiederaufnahmeverfahren Erfolg hat.2. Wird ein ablehnender Bescheid über die Gewährung von Opferrente später zurückgenommen, so werden gem. § 44 Abs. 4 SGB X rückwirkend Leistungen längstens für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. (Leitsätze der Redaktion)LG Halle23.06.2015
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8 UF 26/15 - Folgen einer gescheiterten Republikflucht als ehebedingter Nachteil, Berücksichtigung der Opferrente als EinkommenLeitsatz: 1. Die psychische Erkrankung eines geschiedenen Ehegatten, die aus einer zu Unrecht erlittenen Haft und den dort obwaltenden Umständen resultiert, weil die Eheleute gemeinsam versucht haben, die damalige DDR ohne Erlaubnis zu verlassen, kann nicht als ehebedingter Nachteil i.S.d. § 1589b Abs. 1 BGB bewertet werden. 2. Die Opferrente gem. § 17a StrRehaG ist als unterhaltsrechtlich zu berücksichtigendes Einkommen zu werten, weil sie bestimmungsgemäß den schädigungsbedingten Ausfall eines Erwerbseinkommens kompensiert. (Leitsätze der Redaktion)OLG Hamm01.04.2015
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VG 29 K 187.13 - Aufgabe eines Eiergroßhandels- und -importgeschäfts, Anscheinsbeweis für Verfolgung durch den NationalsozialismusLeitsatz: Bei der endgültigen Geschäftsaufgabe eines als jüdisch geltenden Eier-Großhandels- und -importunternehmens ab dem 1. Januar 1934 ist von einem Anscheinsbeweis dafür auszugehen, dass die Geschäftsaufgabe auf die allgemeine Diskriminierung und Verfolgung durch das Hitler-Regime zurückzuführen war. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin24.09.2015
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5 A 11/14 - Rückforderung einer Entschädigung wegen Enteignung gegenüber dem ErbenLeitsatz: Ist dem Erblasser aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben eine Entschädigung gewährt worden, so kann diese Bösgläubigkeit dem Erben bei einem Widerruf nicht zugerechnet werden.VG Magdeburg05.05.2015