Urteil Kündigung wegen nicht gezahlter Kaution, Mietrückzahlung nach Wohnungsbrand
Schlagworte
Kündigung wegen nicht gezahlter Kaution, Mietrückzahlung nach Wohnungsbrand
Leitsätze
1. Eine fristgerechte Kündigung ist schon gerechtfertigt, wenn der Mieter mit der Zahlung eines Teils der Mietkaution in Verzug ist, der eine Monatsmiete übersteigt.
2. Wegen der Sicherungsfunktion der Kaution besteht kein Zurückbehaltungsrecht bei behaupteten Mängeln der Mietsache.
3. Ein Rückzahlungsanspruch wegen überzahlter Mieten nach einem Wohnungsbrand entfällt, wenn die Zahlungen nicht unter Vorbehalt geleistet wurden.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?