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Urteil Aufgabe eines Eiergroßhandels- und -importgeschäfts, Anscheinsbeweis für Verfolgung durch den Nationalsozialismus


Schlagworte

Aufgabe eines Eiergroßhandels- und -importgeschäfts, Anscheinsbeweis für Verfolgung durch den Nationalsozialismus

Leitsatz

Bei der endgültigen Geschäftsaufgabe eines als jüdisch geltenden Eier-Großhandels- und -importunternehmens ab dem 1. Januar 1934 ist von einem Anscheinsbeweis dafür auszugehen, dass die Geschäftsaufgabe auf die allgemeine Diskriminierung und Verfolgung durch das Hitler-Regime zurückzuführen war.

(Leitsatz der Redaktion)

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