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Urteil Streitige Übergabe an Wohnungserwerber
Schlagworte
Streitige Übergabe an Wohnungserwerber
Leitsatz
Als werdender Wohnungseigentümer ist nur anzusehen, wer (neben einem durch Vormerkung gesicherten Eigentumserwerbsanspruch) den Besitz an der erworbenen Wohnung durch Übergabe erlangt hat.
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