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Urteil Rückforderung einer Entschädigung wegen Enteignung gegenüber dem Erben
Schlagworte
Rückforderung einer Entschädigung wegen Enteignung gegenüber dem Erben
Leitsatz
Ist dem Erblasser aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben eine Entschädigung gewährt worden, so kann diese Bösgläubigkeit dem Erben bei einem Widerruf nicht zugerechnet werden.
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