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BVerwG 4 B 49.12 - Einfügungsgebot; Nutzungsmaß; Grundfläche; Geschossfläche; Geschosszahl; Gebäudegröße; WalmdachLeitsatz: Denkbare Maßfaktoren zur Ermittlung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung eines Grundstücks im Rahmen des Einfügungsgebots nach § 34 Abs. 1 BauGB. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG14.03.2013
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BVerwG 5 C 15.12 - Ausgleichsleistungsausschluss; besatzungsrechtliche Grundlage; Ausschließungsgrund; entschädigungslose Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; Vorschubleistung; unmittelbar Geschädigter; Berechtigter; Bodenreform; Erbeserbe; RechtsnachfolgerLeitsatz: In die Prüfung, ob ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG wegen erheblichen Vorschubleistens zugunsten des nationalsozialistischen Systems ausgeschlossen ist, ist auch derjenige einzubeziehen, auf den die entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage abgezielt hat, selbst wenn er im Zeitpunkt der Enteignung bereits verstorben war (Bestätigung der Urteile vom 24. Februar 2005 - BVerwG 3 C 16.04 - und vom 23. Februar 2006 - BVerwG 3 C 22.05 -, ZOV 2006, 184).BVerwG14.03.2013
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BVerwG 8 B 58.12 - Fortgeltung ehemaligen DDR‑Rechts; Umfang des Klagebegehrens; UntersuchungsgrundsatzLeitsatz: 1. Ehemaliges DDR‑Recht ist nur dann revisibel, wenn es nach Art. 9 Abs. 2 und 4 EV als Bundesrecht fortgilt. 2. Maßgebend für den Umfang des Klagebegehrens ist das aus dem gesamten Parteivorbringen, insbesondere der Klagebegründung zu entnehmende wirkliche Rechtsschutzziel. 3. Die Rüge der Verletzung des verwaltungsprozessualen Untersuchungsgrundsatzes erfordert zum einen eine substantiierte Darlegung, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltene Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären. Zum anderen muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewiesen worden ist, oder dass sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG15.02.2013
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BVerwG 8 B 64.12 - Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; redlicher Erwerb; Wertersatzausschluss; Eigeninvestition; investive Veräußerung; Revisibilität von nicht übernommenem DDR-RechtLeitsatz: 1. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ersetzt nicht die positive Feststellung der Redlichkeit des Erwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG. 2. Der Anspruch auf Rückübertragung erlischt bei Eigeninvestition gem. § 11 Abs. 5 InVorG und bei investiver Veräußerung gem. § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG. 3. Das Gesetz vom 19. Oktober 1973 über den Verkauf volkseigener Eigenheime, Miteigentumsanteile und Gebäude für Erholungszwecke ist nicht revisibel, weil der Einigungsvertrag es weder zum fortgeltenden Bundesrecht noch zum fortgeltenden Landesrecht bestimmt hat. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG15.02.2013
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BVerwG 4 CN 1.12 - Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss; Analogie; Antragsbefugnis; Flächennutzungsplan; Darstellungen; Auslegung; Erläuterungsbericht; Windenergienutzung; Planvorbehalt; verbindliche Standortplanung; Konzentrationsflächen; Konzentrationszone; Ausweisung an anderer Stelle; Ausschlusszone; Ausschlusswirkung; Bindungswirkung; Bebauungsplan; vergleichbare Funktion; Eigentum; Inhalts- und Schrankenbestimmung; Willensentscheidung der Gemeinde; „Abgrabungskonzentrationszonen“; Vorfrage; inzidente Prüfung; Höhenbegrenzung; öffentlicher Belang; „nachvollziehende“ AbwägungLeitsatz: Möglicher Gegenstand einer statthaften Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog ist allein die in den Darstellungen des Flächennutzungsplans zum Ausdruck kommende planerische Entscheidung der Gemeinde, mit der Ausweisung von Flächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB an Standorten außerhalb der ausgewiesenen Flächen eintreten zu lassen. Die Darstellung von Konzentrationsflächen ist für sich genommen kein möglicher Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog, unterliegt aber als Vorfrage der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB der inzidenten gerichtlichen Überprüfung. Eine Ausweitung des Analogieschlusses zu § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auf Darstellungen zur Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen in der Konzentrationszone kommt nicht in Betracht.BVerwG31.01.2013
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BVerwG 4 B 4.13 - Anhörungsrüge; Rügefrist; Beginn der RügefristLeitsatz: Der Beginn der Frist nach § 152 a Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 VwGO für die Erhebung der Anhörungsrüge ist nicht davon abhängig, ob die angegriffene Entscheidung hätte zugestellt werden müssen.BVerwG22.01.2013
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BVerwG 4 B 4.13 - Anhörungsrüge; Rügefrist; Beginn der RügefristLeitsatz: Der Beginn der Frist nach § 152 a Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 VwGO für die Erhebung der Anhörungsrüge ist nicht davon abhängig, ob die angegriffene Entscheidung hätte zugestellt werden müssen.BVerwG22.01.2013
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BVerwG 3 B 88.12 - Zuordnung von Preußenvermögen; Preußeneinigung; Drittbegünstigung; Zuordnung unbeschadet etwaiger Ansprüche auf ehemaliges Eigentum des Staates Preußen; RechtswirklichkeitLeitsatz: Bei an einen Eigentumswechsel (hier: Zuordnung unbeschadet etwaiger Ansprüche auf ehemaliges Eigentum des Staates Preußen) anknüpfenden vermögensrechtlichen Ansprüchen und damit sowohl für die Beantwortung der Frage, wann sich der frühere Eigentümer als endgültig aus seinem Eigentum verdrängt betrachten durfte, wie für die, wann ein Erwerber eine unangreifbare Eigentumsposition erlangt hatte, ist maßgebend, wie die einschlägigen Rechtsnormen in der seinerzeitigen Rechtswirklichkeit gehandhabt wurden. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG18.01.2013
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BVerwG 8 B 54.12 - Beweislast für unlautere MachenschaftLeitsatz: Derjenige, der die Rückübertragung eines Vermögenswertes wegen einer Schädigungsmaßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG beansprucht, trägt die Beweislast dafür, dass der seinerzeitige Rechtsverlust auf eine unlautere Machenschaft zurückzuführen ist. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BVerwG17.01.2013
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OVG 10 N 90.10 - Nachbarklage gegen Supermarkt; Befreiung von den Festsetzungen des BebauungsplansLeitsatz: Bei der Bewertung, ob die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zum Maß der baulichen Nutzung das drittschützende Rücksichtnahmegebot verletzt, ist eine Würdigung der Interessen des Bauherrn an der Erteilung der Befreiung und des betroffenen Nachbarn an der Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans zur Verhinderung von Beeinträchtigungen oder Nachteilen durch die Befreiung erforderlich. Dabei ist auch von Bedeutung, in welchem qualitativen und quantitativen Umfang Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt worden sind.OVG Berlin-Brandenburg11.12.2013