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Urteil Beweislast für unlautere Machenschaft
Schlagworte
Beweislast für unlautere Machenschaft
Leitsatz
Derjenige, der die Rückübertragung eines Vermögenswertes wegen einer Schädigungsmaßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG beansprucht, trägt die Beweislast dafür, dass der seinerzeitige Rechtsverlust auf eine unlautere Machenschaft zurückzuführen ist.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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