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  1. V ZR 161/12 - Stillschweigende Vereinbarung eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts; dingliches Vorkaufsrecht
    Leitsatz: Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht ist neben der Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts dann als zusätzlich vereinbart anzusehen, wenn die Vorkaufsberechtigung bereits vom Vertragsschluss an und unabhängig von der Eintragung des Vorkaufsrechts im Grundbuch bestehen soll.
    BGH
    22.11.2013
  2. III ZR 113/13 - Amtshaftung durch Überschwemmungsschäden aufgrund unzureichender Dimensionierung der Regenwasserableitung einer Bundesautobahn
    Leitsatz: Zur Haftung des für eine Bundesautobahn verkehrssicherungspflichtigen Landes für Überschwemmungsschäden, die Grundstücksanliegern dadurch entstehen, dass anfallendes Oberflächenwasser in einen nicht ausreichend dimensionierten Graben abgeleitet wird.
    BGH
    21.11.2013
  3. V ZB 109/13 - Zwangsversteigerung; Heilung von Mängeln bei Zustellung des Vollstreckungstitels nur bis zur Erreichung des Zuschlags; Verschmelzung von Genossenschaftsbanken
    Leitsatz: Mängel bei der Zustellung des Vollstreckungstitels (hier: fehlende Zustellung eines Registerauszugs bei Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite aufgrund einer Eintragung im Genossenschaftsregister) können nur in dem laufenden Versteigerungsverfahren bis zur Zuschlagserteilung, nicht aber in einem nachfolgenden Beschwerdeverfahren rückwirkend beseitigt werden (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 124/09, NJW-RR 2010, 1100, 1102 Rn. 23 ff.; Aufgabe von Senat, Beschluss vom 8. November 2012 - V ZB 124/12, BGHZ 195, 292, 297 Rn. 11).
    BGH
    21.11.2013
  4. V ZR 269/12 - Anspruch des Vollstreckungsgläubigers auf Zustimmung zur Veräußerung
    Leitsatz: 1. Der die Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung betreibende Gläubiger ist befugt, den Anspruch des Wohnungseigentümers auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums selbständig auszuüben. 2. Es handelt sich auch dann um eine Streitigkeit nach § 43 Nr. 1 WEG, wenn ein unter diese Vorschrift fallendes Recht von einem Rechtsnachfolger geltend gemacht wird; der die Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung betreibende Gläubiger ist befugt, den dem Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch auf Zustimmung zur Veräußerung selbständig auszuüben. Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist in einem dahin gehenden Rechtsstreit ausgeschlossen. (Leitatz zu 2. von der Redaktion)
    BGH
    21.11.2013
  5. VII ZR 275/12 - Leistungsbeschreibungen in Bauverträgen nicht abschließend; erforderliches Gefälle für Regenwasserabfluss; vorauszusehende Beschaffenheit; Nachbesserung; Mängelbeseitigung; vereinbarter Qualitätszustand; Komfortzustand
    Leitsatz: Ob eine Hof- und Zugangsfläche einer Wohnanlage ein Gefälle zum leichteren Abfluss von Oberflächenwasser haben muss, kann nicht allein danach beurteilt werden, dass es in der Baubeschreibung nicht vorgesehen und auch nicht zwingend erforderlich ist. Es kommt vielmehr darauf an, ob der Besteller ein solches Gefälle nach den dem Vertrag zugrunde liegenden Umständen, insbesondere dem vereinbarten Qualitäts- und Komfortstandard, erwarten kann.
    BGH
    21.11.2013
  6. XII ZR 77/12 - Lediglich angekündigte Versagung einer beantragten Nutzungsänderung berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung; Mangel der Mietsache durch öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkung
    Leitsatz: Allein die anlässlich einer Anhörung gemäß § 28 VwVfG erfolgte Mitteilung der Behörde an den Mieter, dass die beantragte Nutzungsänderung nicht genehmigungsfähig sei, vermag einen Mangel des Mietobjektes im Sinne des § 536 BGB nicht zu begründen und damit auch eine außerordentliche Kündigung nach § 543 BGB nicht zu rechtfertigen; dem Mieter ist es grundsätzlich zuzumuten, eine Bescheidung seines Nutzungsänderungsantrages abzuwarten.
    BGH
    20.11.2013
  7. II ZR 383/12 - Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf mehrgliedrige stille Gesellschaft
    Leitsatz: Die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft sind auf eine mehrgliedrige stille Gesellschaft, bei der die Kapitalanleger, die sich mit einer Vermögenseinlage als stille Gesellschafter beteiligen, einer aus allen stillen Gesellschaftern und dem Inhaber des Handelsgewerbes bestehenden Publikumsgesellschaft beitreten, mit der Maßgabe anzuwenden, dass ein dergestalt beigetretener stiller Gesellschafter von dem Inhaber des Handelsgewerbes wegen eines vorvertraglichen Aufklärungsverschuldens nicht im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung seiner Beteiligung durch Rückgewähr seiner Einlage Zug um Zug gegen Übertragung seiner Rechte aus der stillen Beteiligung verlangen kann; er hat vielmehr einen Anspruch auf ein (etwaiges) Abfindungsguthaben nach den Regeln der fehlerhaften Gesellschaft und ergänzend, je nach Vermögenslage des Handelsbetriebs und der Höhe der - hypothetischen - Abfindungsansprüche der übrigen stillen Gesellschafter, einen Anspruch auf Ersatz seines durch den Abfindungsanspruch nicht ausgeglichenen Schadens.
    BGH
    19.11.2013
  8. V ZR 24/13 - Kein Notweg zur Garage für Wohngrundstück an der Straße; Duldung des Grenzüberbaus für Garage und Nutzung der Garagenzufahrt; Eigengrenzenüberbau als Inhalt einer Grunddienstbarkeit
    Leitsatz: 1. Die Pflicht des Nachbarn, einen Überbau zu dulden, kann nach einem Eigengrenzüberbau Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein, um mögliche künftige Streitigkeiten über das Eigentum an dem Bauwerk und über die Duldungspflicht des Nachbarn auszuschließen. 2. Aus der Pflicht des Nachbarn, einen Garagenüberbau zu dulden, ergibt sich nicht zugleich das Recht des Eigentümers zur Nutzung der (teilweise) auf dem Grundstück des Nachbarn belegenen Garagenzufahrt.
    BGH
    15.11.2013
  9. V ZB 204/12 - Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten Erben des eingetragenen Gläubigers eines bei Restitution wiedereingetragenen Grundpfandrechts
    Leitsatz: Ob die Zehn-Jahres-Frist für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten Erben des eingetragenen Gläubigers eines Buchgrundpfandrechts auch für nach § 18 Abs. 1 Satz 1 VermG (i. d. bis zum 21. Juli 1992 geltenden Fassung) wieder eingetragene Grundpfandrechte gilt, bleibt offen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    14.11.2013
  10. I ZR 77/12 - Vertragsstrafevereinbarungen
    Leitsatz: a) Ein wettbewerbs- oder schutzrechtlich veranlasstes Vertragsstrafeversprechen ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn die Vertragsstrafe der Höhe nach bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu dem mit der Vertragsstrafe sanktionierten Verstoß und den Gefahren steht, die mit möglichen zukünftigen Verstößen für den Unterlassungsgläubiger verbunden sind. Insoweit ist ein strengerer Maßstab anzulegen als bei einem individuell ausgehandelten Vertragsstrafeversprechen, bei dem eine Herabsetzung gemäß § 242 BGB auch im kaufmännischen Verkehr möglich ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 168/05, GRUR 2009, 181 Rn. 41 = WRP 2009, 182 - Kinderwärmekissen). b) Aus § 307 Abs. 1 BGB ergibt sich keine Pflicht, im kaufmännischen Verkehr Vertragsstrafevereinbarungen ausschließlich nach „neuem Hamburger Brauch” abzuschließen.
    BGH
    13.11.2013