Urteil Anspruch des Vollstreckungsgläubigers auf Zustimmung zur Veräußerung
Schlagworte
Anspruch des Vollstreckungsgläubigers auf Zustimmung zur Veräußerung
Leitsätze
1. Der die Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung betreibende Gläubiger ist befugt, den Anspruch des Wohnungseigentümers auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums selbständig auszuüben.
2. Es handelt sich auch dann um eine Streitigkeit nach § 43 Nr. 1 WEG, wenn ein unter diese Vorschrift fallendes Recht von einem Rechtsnachfolger geltend gemacht wird; der die Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung betreibende Gläubiger ist befugt, den dem Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch auf Zustimmung zur Veräußerung selbständig auszuüben. Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist in einem dahin gehenden Rechtsstreit ausgeschlossen. (Leitatz zu 2. von der Redaktion)
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