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III ZR 345/12 - Eingeschränkte Haftung des Verkehrswertgutachters bei Baumängeln; unrichtiges Gutachten; Zwangsversteigerung; abrissreifes EinfamilienhausLeitsatz: a) Bei der Haftung des Sachverständigen für ein unrichtiges Verkehrswertgutachten im Zwangsversteigerungsverfahren ist zu berücksichtigen, dass dieses der Feststellung des Verkehrswerts des Versteigerungsobjekts dient und gerade auch in dieser Hinsicht, also bezüglich des festgestellten Verkehrswerts, „unrichtig" sein muss. b) Baumängel und Bauschäden haben in diesem Zusammenhang insoweit Bedeutung, als sie sich auf den Verkehrswert auswirken. Anders als der speziell mit der Feststellung von Baumängeln beauftragte - und diesbezüglich besonders sachkundige - Gutachter darf sich der Verkehrswertgutachter im Allgemeinen mit der Inaugenscheinnahme des Versteigerungsobjekts begnügen und muss erst dann weitere Ermittlungen zu etwaigen Mängeln anstellen oder entsprechende Hinweise geben, wenn hierzu nach den Umständen des konkreten Falls Anlass besteht. c) Bei der Ermittlung des Verkehrswerts eines (bebauten) Grundstücks sind kleinere Diskrepanzen zwischen dem vom Regressgericht festgestellten und dem vom Sachverständigen ermittelten Verkehrswert unvermeidbar; sie dürfen nicht ohne weiteres zu Lasten des Sachverständigen gehen. d) Grobe Fahrlässigkeit erfordert, dass der Gutachter unbeachtet gelassen hat, was jedem Sachkundigen einleuchten muss, und dass seine Pflichtverletzung schlechthin unentschuldbar ist. Maßgebend ist hierbei nicht der Sorgfaltsmaßstab eines Bauschadenssachverständigen, sondern der Sorgfaltsmaßstab eines Verkehrswertgutachters.BGH10.10.2013
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VIII ZR 318/12 - Zweijährige Verjährung für Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit von Komponenten einer Photovoltaikanlage; Solaranlage; GewährleistungsansprücheLeitsatz: Ansprüche des Käufers wegen Mangelhaftigkeit der Komponenten einer Photovoltaikanlage, die der Käufer auf dem bereits vorhandenen Dach einer Scheune angebracht hat, um durch Einspeisung des erzeugten Solarstroms Einnahmen zu erzielen, unterliegen nicht der fünfjährigen Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BGB, sondern der zweijährigen Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.BGH09.10.2013
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XII ZR 59/12 - Keine Verwirkung von Vollstreckungstiteln allein durch fehlende VollstreckungsversucheLeitsatz: a) Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt. b) Zur Herausgabe eines Vollstreckungstitels bei mehreren Titelschuldnern.BGH09.10.2013
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VIII ZR 318/12 - Verjährung von Gewährleistungsansprüchen beim Kauf einer Photovoltaikanlage; SolaranlageLeitsatz: Ansprüche des Käufers wegen Mangelhaftigkeit der Komponenten einer Photovoltaikanlage, die der Käufer auf dem bereits vorhandenen Dach einer Scheune angebracht hat, um durch Einspeisung des erzeugten Solarstroms Einnahmen zu erzielen, unterliegen nicht der fünfjährigen Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BGB, sondern der zweijährigen Verjährung nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.BGH09.10.2013
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I ZB 15/13 - Unbefristete Einstellung der Räumungsvollstreckung; Suizidgefahr als RäumungshindernisLeitsatz: Wenn der Schuldner nachgewiesen hat, dass die Zwangsräumung sein Leib und Leben erheblich gefährdet, rechtfertigt dies die Einstellung der Zwangsvollstreckung, allerdings nicht dauerhaft, sondern nur zeitlich befristet. Es obliegt dem Räumungsschuldner, nach Ablauf der Frist zu beweisen, dass die Voraussetzungen für eine vorläufige Einstellung weiterhin vorliegen. (Leitsatz der Redaktion)BGH09.10.2013
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VIII ZB 61/12 - Kosten des selbständigen Beweisverfahrens als GerichtskostenLeitsatz: Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens können als Gerichtskosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens (hier: Feststellungsklage, dass der Beklagte zur Beseitigung der Mängel verpflichtet war) festgesetzt werden, wenn beide Verfahren in der Sache denselben Gegenstand betreffen. Der Rechtsschutzversicherer des Antragstellers kann dieses Verfahren in Prozessstandschaft für den Antragsteller/Gläubiger durchführen. (Leitsatz der Redaktion)BGH08.10.2013
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VIII ZR 254/13 - Teilkündigung eines separat abgeschlossenen GaragenmietvertragesLeitsatz: Bei einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag und einem separat abgeschlossenen Mietvertrag über eine Garage spricht eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit der beiden Vereinbarungen. Es bedarf dann der Widerlegung der Vermutung durch besondere Umstände, welche die Annahme rechtfertigen, dass die Mietverhältnisse über die Wohnung und Garage nach dem Willen der Beteiligten eine rechtliche Einheit bilden sollen. Die Vermutung wird durch den Umstand verstärkt, dass unterschiedliche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen vereinbart werden. (Leitsatz der Redaktion)BGH08.10.2013
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VI ZR 409/12 - Schadensersatz für Schäden durch von Heißklebearbeiten ausgelöstem Brand; Mitverschulden durch unterlassenen Hinweis auf besondere Brandgefahr; Brand durch BauarbeitenLeitsatz: a) Zum Anscheinsbeweis, wenn es bei Heißklebearbeiten zur Verlegung von Bitumenbahnen in feuergefährdeter Umgebung zu einem Brand kommt. b) Zur Frage des Mitverschuldens wegen unterlassenen Hinweises des Geschädigten auf eine besondere Brandgefahr.BGH01.10.2013
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V ZR 43/12 - Ausschlussfrist für Eigentumserwerb des Bucheigentümers; Grundbuchberichtigungsanspruch; rechtzeitige Klageerhebung; Rückwirkung der Zustellung; Ablauf der Ausschlussfrist bei Restitutionsverfahren durch Eigentumsprätendenten; Klageerhebung bei unzuständigem GerichtLeitsatz: a) Die Ausschlussfrist nach Art. 237 § 2 Abs. 2 Satz 1 EGBGB wird auch durch die Anrufung eines unzuständigen Gerichts gewahrt, wenn die Zustellung der Klage demnächst erfolgt. b) Die Wirkungen des Art. 237 § 2 Abs. 2 Satz 1 EGBGB treten jedenfalls dann erst nach Ablauf eines Monats nach Beendigung eines am 24. Juli 1997 anhängigen Restitutionsverfahrens nach dem Vermögensgesetz ein, wenn dieses durch den Eigentumsprätendenten eingeleitet worden ist. Ob es von ihm selbst, einem Verfahrensstandschafter oder einem Zessionar fortgesetzt worden ist, ist unerheblich.BGH27.09.2013
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V ZR 232/10 - Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Gerichtsstand; Zahlung der Differenz zwischen Verkaufserlös und Verkehrswert; fehlerhafte Auskehr durch LandesbehördeLeitsatz: Zur internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte. (Leitsatz der Redaktion)BGH27.09.2013