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Urteil Stillschweigende Vereinbarung eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts
Schlagworte
Stillschweigende Vereinbarung eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts; dingliches Vorkaufsrecht
Leitsatz
Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht ist neben der Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts dann als zusätzlich vereinbart anzusehen, wenn die Vorkaufsberechtigung bereits vom Vertragsschluss an und unabhängig von der Eintragung des Vorkaufsrechts im Grundbuch bestehen soll.
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