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Urteil Unwirksame Eigenbedarfskündigung und fehlerhafte Anwaltsberatung
Schlagworte
Unwirksame Eigenbedarfskündigung und fehlerhafte Anwaltsberatung
Leitsatz
Die Haftung wegen defizitärer rechtlicher Beratung kann entfallen, wenn die Eigenbedarfskündigung des Vermieters zwar nicht begründet war, aber der Erwerber, der die Mietwohnung vom Vermieter gekauft hat, wegen Eigenbedarfs hätte kündigen können und von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht hätte.
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