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Urteil Zwangsvollstreckungsunterwerfung
Schlagworte
Zwangsvollstreckungsunterwerfung
Leitsatz
§ 185 Abs. 2 BGB ist auf die Unterwerfungserklärung nach §§ 800 Abs. 1, 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO entsprechend anzuwenden (Aufgabe von Senat, NJW-RR 1987, 1229).
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