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2-13 S 75/12 - Unzulässige eigenmächtig angebrachte Parabolantenne bei vorhandenem Kabelanschluss; Heimatprogramm für AusländerLeitsatz: Die übrigen Wohnungseigentümer brauchen die eigenmächtige Anbringung einer Parabolantenne nicht zu dulden, wenn für einen ausländischen Mitbürger über den vorhandenen Kabelanschluss zahlreiche zusätzliche Programme gebucht werden können. Unerheblich ist, dass nicht alle ausländischen religiösen und Sportsender erreicht werden können.LG Frankfurt am Main21.05.2013
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1 Ws Reha 3/13 - Rehabilitierung; mittelbare politische Verfolgung; unmittelbar eigene politische VerfolgungLeitsatz: Vorlagebeschluss zu der Frage, ob es in den Fällen der Einweisung in ein Kinderheim in der ehemaligen DDR für die Rehabilitierung des/der Betroffenen gemäß § 2 StrRehaG ausreichend ist, wenn die Heimunterbringung ausschließlich deshalb erfolgt, weil die Eltern ihrerseits Opfer politischer Verfolgung und deshalb inhaftiert wurden (sog. „mittelbare" politische Verfolgung) oder ob es der Feststellung einer darüber hinausgehenden („unmittelbaren") eigenen politischen Verfolgung des betroffenen Kindes/Jugendlichen bzw. weiterer sachfremder Erwägungen bedarf, die - über den haftbedingten Ausfall der bisherigen Erziehungsberechtigten hinaus - für die Heimunterbringung ursächlich geworden sind. (Abweichung von KG, Beschluss vom 13. Dezember 2011, 2 Ws 443/11)ThürOLG, Senat für Rehabilitierungssachen07.05.2013
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2-13 T 60/12 - Kostentragungspflicht bei Anfechtungsklage gegen ausgeschiedene WohnungseigentümerLeitsatz: Führt der Kläger in seiner Anfechtungsklage bereits ausgeschiedene Wohnungseigentümer in der Klageschrift auf, und beantragen diese durch einen Rechtsanwalt die Entlassung aus dem Prozessrechtsverhältnis, sind dem Kläger die zur Geltendmachung der fehlenden Parteistellung notwendigen Kosten aufzuerlegen. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt am Main26.04.2013
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5 Bf 23/13.Z - Ausschlussgründe für Leistungen nach HHG und StrRehaG; Zusammenarbeit mit Ministerium für StaatssicherheitLeitsatz: 1. Kontakte eines ehemaligen DDR-Häftlings zum DDR-Ministerium für Staatssicherheit in der Zeit nach seiner Ausreise aus der DDR sind nicht geeignet, die Einziehung der Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG und die Rücknahme der Leistungsbewilligungen nach dem Häftlingshilfegesetz und dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zu rechtfertigen. Die Ausschließungsgründe des § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HHG konnten insoweit nur durch Handlungen in der DDR vor der Ausreise verwirklicht werden. 2. Die Ausschlussvorschrift des § 16 Abs. 2 StrRehaG ist in den Fällen des § 25 Abs. 2 StrRehaG - Leistungen an Personen, die im Besitz einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG sind - nicht anwendbar (wie BVerwG, ZOV 2003, 113). Dies gilt auch für Leistungen nach § 17 a StrRehaG.OVG Hamburg22.04.2013
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16 S 230/12 - Strafanzeige gegen den Vermieter nicht immer KündigungsgrundLeitsatz: Eine Strafanzeige gegen den Vermieter ist noch kein zur Kündigung berechtigender Verstoß gegen die mietvertragliche Treueverpflichtung, wenn der Mieter lediglich eine unzutreffende rechtliche Würdigung vornimmt und sich selbst als Opfer einer Straftat ansieht. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt (Oder)15.04.2013
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C-645/11 - Vorabentscheidung zur internationalen Zuständigkeit innerhalb der EU: Zuständigkeit für Klage auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Wiedergutmachungsbeträge einer staatlichen Stelle im Zusammenhang mit dem NS-Regime; Klage gegen mehrere Personen mit Wohnsitzen in verschiedenen Mitgliedstaaten; Klage gegen Personen mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen UnionLeitsatz: 1. Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass der Begriff „Zivil- und Handelssache" eine Klage auf Erstattung einer ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlung umfasst, wenn eine öffentliche Stelle durch eine Behörde, die durch ein Gesetz zur Wiedergutmachung von Verfolgungen seitens eines totalitären Regimes geschaffen wurde, angewiesen worden ist, einem Geschädigten zur Wiedergutmachung einen Teil des Erlöses aus einem Grundstückskaufvertrag auszuzahlen, stattdessen aber versehentlich den gesamten Kaufpreis an diese Person überwiesen hat und anschließend die ohne Rechtsgrund geleistete Zahlung gerichtlich zurückfordert. 2. Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 ist dahin auszulegen, dass zwischen den Klagen gegen mehrere Beklagte, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten haben, eine enge Beziehung im Sinne dieser Bestimmung besteht, wenn sich diese Beklagten unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens auf weitergehende Wiedergutmachungsansprüche berufen, über die einheitlich entschieden werden muss. 3. Art. 6 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 ist dahin auszulegen, dass er auf Beklagte, die ihren Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben und die im Rahmen einer gegen mehrere Beklagte, zu denen auch Personen mit Wohnsitz in der Union gehören, gerichteten Klage verklagt werden, nicht anwendbar ist.EuGH11.04.2013
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VIII ZR 245/12 - Teilkündigung eines separat abgeschlossenen GaragenmietvertragesLeitsatz: Bei einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag und einem separat abgeschlossenen Mietvertrag über eine Garage spricht eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit der beiden Vereinbarungen; eine solche Vermutung wird durch den Umstand verstärkt, dass der Garagenmietvertrag zeitlich nach dem Wohnungsmietvertrag abgeschlossen wurde und eine ordentliche Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende vorsieht. (Leitsatz der Redaktion)Beschluss09.04.2013
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100 C 347/12 - Schadensersatz/Aufwendungsersatz wegen Eigenbeseitigung eines Mangels durch MieterLeitsatz: Der Mieter hat primär gegen den Vermieter einen Anspruch auf Mangelbeseitigung. Einen Geldanspruch (Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz) kann er nur dann geltend machen, wenn der Vermieter den Mangel zu vertreten hat oder mit der Beseitigung des Mangels in Verzug kommt. (Leitsatz der Redaktion)AG Pankow-Weißensee03.04.2013
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15 S 132/11 - Saldoklage; Tilgungsbestimmung; Verrechnung; Klageänderung; Sachdienlichkeit; Berufung; VerjährungLeitsatz: 1. Der Vermieter kann seine Mietzahlungsansprüche im Wege der Saldoklage durchsetzen (Fortf. von BGH, 9.1.2013 - VIII ZR 94/12, GE 2013, 349). 2. Eine Umstellung der Klageforderung auf eine Saldoklage ist auch noch in der Berufungsinstanz möglich, weil es sich gem. § 264 Nr. 1 ZPO nicht um eine Klageänderung handelt; jedenfalls wäre eine Klageänderung sachdienlich und würde gem. § 533 Nr. 1 und Nr. 2 ZPO nur auf ohnehin der Entscheidung zugrunde zu legende Tatsachen gestützt werden. 3. Zinsen stehen dem Vermieter erst ab Umstellung der Klage zu.LG Frankfurt (Oder)28.03.2013
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2 S 263/12 - Mieterhöhungsverlangen; Flächenüberschreitung um mehr als 10 %; Wohnflächenüberschreitung; Berechnung der KappungsgrenzeLeitsatz: 1. Einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ist die tatsächliche Wohnfläche zugrunde zu legen, wenn diese die vereinbarte Wohnfläche um mehr als 10 % übersteigt. 2. Die Kappungsgrenze ist in diesem Fall fiktiv nur nach der Differenz zwischen der Quadratmetermiete der Ausgangsmiete und dem verlangten Quadratmeterpreis der Mieterhöhung zu berechnen. (Leitsätze der Redaktion)LG Halle/Saale19.03.2013