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Urteil Kostentragungspflicht bei Anfechtungsklage gegen ausgeschiedene Wohnungseigentümer
Schlagworte
Kostentragungspflicht bei Anfechtungsklage gegen ausgeschiedene Wohnungseigentümer
Leitsatz
Führt der Kläger in seiner Anfechtungsklage bereits ausgeschiedene Wohnungseigentümer in der Klageschrift auf, und beantragen diese durch einen Rechtsanwalt die Entlassung aus dem Prozessrechtsverhältnis, sind dem Kläger die zur Geltendmachung der fehlenden Parteistellung notwendigen Kosten aufzuerlegen.
(Leitsatz der Redaktion)
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