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Urteil Teilkündigung eines separat abgeschlossenen Garagenmietvertrages
Schlagworte
Teilkündigung eines separat abgeschlossenen Garagenmietvertrages
Leitsatz
Bei einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag und einem separat abgeschlossenen Mietvertrag über eine Garage spricht eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit der beiden Vereinbarungen; eine solche Vermutung wird durch den Umstand verstärkt, dass der Garagenmietvertrag zeitlich nach dem Wohnungsmietvertrag abgeschlossen wurde und eine ordentliche Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende vorsieht.
(Leitsatz der Redaktion)
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