Urteil Rehabilitierung
Schlagworte
Rehabilitierung; mittelbare politische Verfolgung; unmittelbar eigene politische Verfolgung
Leitsatz
Vorlagebeschluss zu der Frage,
ob es in den Fällen der Einweisung in ein Kinderheim in der ehemaligen DDR für die Rehabilitierung des/der Betroffenen gemäß § 2 StrRehaG ausreichend ist, wenn die Heimunterbringung ausschließlich deshalb erfolgt, weil die Eltern ihrerseits Opfer politischer Verfolgung und deshalb inhaftiert wurden (sog. „mittelbare" politische Verfolgung) oder ob es der Feststellung einer darüber hinausgehenden („unmittelbaren") eigenen politischen Verfolgung des betroffenen Kindes/Jugendlichen bzw. weiterer sachfremder Erwägungen bedarf, die - über den haftbedingten Ausfall der bisherigen Erziehungsberechtigten hinaus - für die Heimunterbringung ursächlich geworden sind. (Abweichung von KG, Beschluss vom 13. Dezember 2011, 2 Ws 443/11)
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